Neue Regulierung bringt möglicherweise einen Vorteil für Düsseldorf

Eigenkapitalregeln nach Basel III wurden zumindest für KMU-Kredite etwas entschärft

Neue Regulierung bringt möglicherweise einen Vorteil für Düsseldorf

Dr. Oliver KesslerPartner und Experte für Finanzierungen, Kanzlei Oppenhoff & PartnerDüsseldorf ist Finanzmittelpunkt einer von Industrie und Dienstleistung geprägten Region. Hier haben deshalb viele Banken ihren Standort, die Finanzierungs- und Kapitalmarktlösungen für mittelständische Unternehmen bieten. Mit der Konsolidierung der Bankenlandschaft infolge der Finanz- und Staatsschuldenkrise und mit dem Trend zu einer dezentralen Betreuung vor allem von mittelständischen Unternehmen rücken dabei die gestiegenen aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Solvabilität und das Risikomanagement der Institute in den Mittelpunkt. Mit der Umsetzung des europarechtlichen CRD-IV-Pakets (CRD-IV-Richtlinie und CRR-Verordnung als “Single Rule Book”) insbesondere durch das CRD-IV-Umsetzungsgesetz, das am 1. Januar 2014 in Kraft tritt, müssen Banken mehr und qualitativ hochwertigeres Eigenkapital vorhalten. Unternehmenskredite müssen von Banken wie bisher pauschal mit 8 % des Gesamtforderungsbetrages unterlegt werden. Geändert haben sich aber die Anforderungen an die Zusammensetzung des Kapitals. Bisher war die Kapitalstruktur der Institute durch eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten geprägt, die dazu führten, dass im Krisenfall das Kapital zur Abdeckung der Risiken nicht in vollem Umfang zur Verfügung stand. Nach der CRR-Verordnung, die unmittelbar gilt, und der neuen Solvabilitätsverordnung (SolvV) wird der Anteil des harten Kernkapitals von derzeit 2 % der risikogewichteten Aktiva auf 4,5 % steigen. Darüber hinaus müssen die Banken mindestens 1,5 % an zusätzlichem Kernkapital halten, und das bisher genutzte Ergänzungskapital kann nur noch in weit geringerem Maß zur Abdeckung der Gesamtkapitalanforderungen herangezogen werden. Zwar sehen die aufsichtsrechtlichen Regeln Übergangsfristen vor, jedoch richten sich die Institute bereits überwiegend an den neuen Anforderungen aus. Zusätzlich müssen sie als Folge der Krise einen Kapitalerhaltungspuffer in Höhe von 2,5 % und einen institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer vorhalten, wenn sich bestimmte systemische Risiken abzeichnen. Weil gleichzeitig die Verbriefung von Unternehmenskrediten durch das CRD-IV-Paket erschwert wird, müssen die Banken bei der Bewertung höhere Kapitalanforderungen genauso einpreisen wie die Tatsache, dass die Darlehensforderungen langfristig die Bankbilanz belasten werden. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Konsultationen auf EU- und nationalstaatlicher Ebene durchaus zur Kenntnis genommen, dass die Basel-III-Anforderungen die Kreditvergabe an Unternehmen erschweren würden. Um das Gesamtkonzept zu erhalten, das vor dem Hintergrund der Finanzmarktstabilität erforderlich erschien, wurden die Zusatzbelastungen teilweise durch die Absenkung der Kapitalanforderungen für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entschärft. Künftig werden die Kapitalanforderungen für alle Forderungen gegenüber Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 50 Mill. Euro mit einem reduzierten Faktor von 0,7619 multipliziert. Diese Entschärfung bezieht sich aber nur auf ein bestimmtes Marktsegment und ändert auch nichts daran, dass die Institute wenige Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Kapitalstruktur haben werden. Hartes Kernkapital wird, wenn der Zweck der Basel-III-Regulierung erreicht werden soll, tatsächlich haften, und das wird die Kapitalkosten und damit die Margenanforderungen im Bereich der Unternehmensfinanzierung erhöhen. Es wird abzuwarten sein, wie sich die gestiegenen Anforderungen auf das Bilanzvolumen der Institute und damit auf die Verfügbarkeit von Unternehmenskrediten auswirken wird. Für Düsseldorf als Bankenstandort mit einem speziellen Fokus auf mittelständische Kreditkunden entsteht möglicherweise sogar ein Wettbewerbsvorteil durch die neue Regulierung.