Neue Runde im Schwarzer-Peter-Spiel
Die Auseinandersetzung um eine Überführung der HSH Nordbank von der Institutssicherung der Sparkassen in die Einlagensicherung der privaten Banken geht in eine neue Runde. Am 24. September wird entschieden, ob die HSH Nordbank ein weiteres Jahr öffentlich-rechtlichen Depositenschutz genießen wird. Von Bernd Neubacher, FrankfurtIm Schwarze-Peter-Spiel um die Zukunft der HSH Nordbank sind nunmehr die öffentlich-rechtlichen Institute am Zug. Wie die Börsen-Zeitung erfahren hat, finden derzeit Gespräche zwischen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) und den Käufern der Landesbank, einem Konsortium um den Finanzinvestor Cerberus Capital Management, statt. Im Zentrum der Verhandlungen: die Frage, wie ein Transfer der mit immensen Risiken behafteten Landesbank von der sparkasseneigenen Einlagensicherung ins Schutzsystem der privaten Banken aussehen kann, konkret: zu welchen Zugeständnissen und Zusicherungen Cerberus & Co bereit sind, um das Risiko der öffentlich-rechtlichen Institute dabei zu begrenzen. Dieses Risiko dürfte bald deutlich zunehmen. Denn der von Präsident Helmut Schleweis geführte Verband macht sich gerade daran, die Frist, innerhalb deren die HSH Nordbank nach Abschluss ihres Verkaufs noch den Einlagenschutz der Öffentlich-Rechtlichen genießt, von zwei auf drei Jahre auszudehnen – das Konsortium um Cerberus allerdings hat sich dem Vernehmen nach beizeiten ausbedungen, zwei Jahre nach dem Closing vom Erwerb der HSH Nordbank zurückzutreten. Ein Ergebnis der Verhandlungen sollte aus Sicht der Sparkassen spätestens bis zum 24. September her. Dann soll eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Sparkassenverbands entscheiden, ob die schon Mitte Juni geschaffene Möglichkeit einer Ausdehnung von zwei auf drei Jahre nach dem Verkauf auf die Landesbank angewendet wird, wie ein Verbandssprecher auf Anfrage bestätigt, ohne sich weiter zur Sache äußern zu wollen. Cerberus lässt eine Anfrage unbeantwortet. Es ist Musik drinIn den Verhandlungen ist Musik drin. Denn der DSGV, der einem Übergang der HSH Nordbank von der öffentlich-rechtlichen Institutssicherung in den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken möglichst den Weg ebnen will, auch um sich des Risikos der Bank zu entledigen, muss etwas aus den Verhandlungen herausholen, mit dem er der Mitgliederversammlung das Zugeständnis an Cerberus & Co schmackhaft machen kann. In der DSGV-Mitgliederversammlung sind neben den regionalen Sparkassenverbänden die Landesbanken sowie die drei kommunalen Spitzenverbände abstimmungsberechtigt. Deren Vertreter dürften sicherstellen wollen, dass Cerberus an Bord bleibt und die Landesbank im dritten Jahr ihrer Abkühlphase in der Institutssicherung den öffentlich-rechtlichen Banken nicht doch noch auf die Füße fällt. Zugleich ist die Zustimmung zu einem Jahr Verlängerung das einzige Pfund, mit dem der DSGV in den Verhandlungen mit Cerberus & Co wuchern kann, und der Verband wäre nicht gut beraten, dieses allzu schnell aus der Hand zu geben, wenn nun um die Konditionen gefeilscht wird. Man gebe nicht sämtliche Verhandlungspositionen von Anfang an preis, ist in Finanzkreisen zu hören.In den vergangenen Monaten hatten zunächst die privaten Banken wegen ihren Bedingungen für eine Aufnahme der Landesbank in ihren Einlagensicherungsfonds im Zentrum der Aufmerksamkeit gestanden. Grund: Die Käufer und die Sparkassen hatten darauf gesetzt, dass die HSH Nordbank drei Jahre nach Abschluss des Verkaufs in den Genuss der vollen Einlagensicherung der Privaten kommen werde. Deren Verband aber, der Bundesverband deutscher Banken (BdB), pochte und pocht weiterhin auf eine Frist von fünf Jahren. Der BdB verweist auf die zweijährige Frist für den Ausstieg aus der öffentlich-rechtlichen Institutssicherung sowie auf eine dreijährige Bewerbungsdauer für die private Einlagensicherung, während der eine Haftungsbeschränkung je Anleger auf 250 000 Euro gilt. Einer parallelen Mitgliedschaft der Nordbank in beiden Sicherungssystemen erteilt der BdB auch mit Verweis auf Rechtsrisiken eine Abfuhr. Eine Hintertür hat er aber für den Fall geöffnet, dass die Käufer eigens Sicherheiten stellen, um vorzeitig den vollen Schutz zu genießen. Der Streit darüber, wer die immensen Risiken der Bank in der Phase des Übergangs vom einen auf das andere System schultern soll, schwelt, seitdem die Privatisierung der Bank im Februar angekündigt worden ist. Die Sparkassen hätten gegen eine parallele Mitgliedschaft der HSH Nordbank in beiden Systemen offenbar nichts einzuwenden. Ihrer Ansicht nach ist damit allenfalls das dritte Jahr der Bewerbungsphase für den privaten Einlagensicherungsfonds, in dem noch eingeschränkter Schutz gilt, zu überbrücken. Die Voraussetzung dafür haben sie mit ihrer Satzungsänderung im Juni geschaffen, sofern die Mitgliederversammlung nun beschließen wird, diese auf die HSH anzuwenden. Allerdings gehört nicht viel Fantasie dazu, sich auszumalen, dass die Sparkassen kaum ihr Plazet geben werden, ohne dieses an jenes der privaten Banken zu knüpfen: Dem Vernehmen nach wird die Mitgliederversammlung des DSGV, sofern sie zustimmt, ihren Beschluss also unter den Vorbehalt stellen, dass der Übergang der Landesbank ins private Einlagensicherungssystem gelingt. Es werde keine vom BdB unabhängige Entscheidung geben, ist zu hören. Der Vorstand des Bankenverbandes soll am 5. November entscheiden, ob die HSH Nordbank ins private Einlagensicherungssystem aufgenommen wird. Sollte der Vorstand die Landesbank als neues Mitglied ablehnen, wäre damit auch die Verlängerung der Abkühlphase um ein Jahr durch den DSGV hinfällig. Und der Schwarze Peter, so offensichtlich das Kalkül, würde wieder zum BdB wandern.