Niederlage für Aufsichtsräte der Provinzial Nordwest

Gericht hat an Ausschüttung nichts zu bemängeln

Niederlage für Aufsichtsräte der Provinzial Nordwest

ak Dortmund – Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Provinzial Nordwest müssen sich auf eine klare Niederlage vor Gericht einstellen. Sie hatten versucht, gegen die ihrer Meinung nach zu hohe Ausschüttung von 70 Mill. Euro für 2012 an die Anteilseigner des zweitgrößten öffentlichen Versicherers vorzugehen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Dortmund, Michael Pachur, sah am Donnerstag in einer vorläufigen Einschätzung keinen Rechtsverstoß. Die Kläger hatten argumentiert, dass trotz der Umwandlung der PNW in eine Aktiengesellschaft noch das alte Westfälische-Provinzial-Gesetz gelte, das die Ausschüttung begrenze.Der Richter wies darauf hin, dass das Aktiengesetz als Bundesrecht im Zweifel Landesrecht – und als solches sei die angeführte Norm als NRW-Gesetz zu werten – breche. Ohnehin sei aber auch im Gesetz zur Westfälischen Provinzial keine ausdrückliche Vorschrift zur Höhe der Ausschüttung zu finden. Eine Präzisierung finde sich nur in einer Landtags-Drucksache, aber nicht in einer Rechtsnorm.Der Richter machte aus seiner Verwunderung über die Klage keinen Hehl. Dass Aufsichtsräte gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der eigenen Gesellschaft klagten, sei ungewöhnlich. “Für uns hat sich die Frage gestellt: Was ist eigentlich die Motivation dieser Klage?”, sagte Pachur. Denn die Ausschüttung verbleibe ja bei der öffentlichen Hand, Anteilseigner der PNW sind mit drei Sparkassenverbänden und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe ausschließlich öffentlich-rechtliche Körperschaften und eben keine privaten Aktionäre.Am 13. März will die Kammer ihr Urteil verkünden. Pachur hält jedoch auch eine schriftliche Entscheidung für möglich. Die Kläger, der Gesamtbetriebsratsvorsitzende und Stellvertretende AR-Vorsitzende Albert Roer, Kerstin David und Frank Fassin, stellten in Aussicht, in Berufung vor das Oberlandesgericht zu ziehen.—– Nebenstehender Kommentar