North-Channel-Pleite kostet Banken 46 Mill. Euro
lee/bg Frankfurt
Die BaFin hat am Mittwoch den Entschädigungsfall für die North Channel Bank festgestellt. Wie die Aufsichtsbehörde mitteilte, ist das Institut nicht mehr in der Lage, die Einlagen der Kunden vollumfänglich zurückzuzahlen. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken summieren sich die Entschädigungsansprüche der privaten Anleger auf rund 63 Mill. Euro. Davon entfallen 46 Mill. Euro auf den Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands und 17 Mill. Euro auf die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes von der EdB bis maximal 100 000 Euro geschützt. Darüber hinaus greift die Absicherung durch den Einlagensicherungsfonds bis zur Sicherungsgrenze von 3,268 Mill. Euro pro Einleger. Vor knapp einer Woche hatte die Aufsicht beim Amtsgericht Mainz den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Institut angeordnet.
Die BaFin hatte am 19. Januar beim Amtsgericht Mainz den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Bank gestellt. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wurde inzwischen vom Gericht bestellt. Am 25. Januar 2023 hat das Amtsgericht Mainz das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank eröffnet.