Novelle des Pfandbriefgesetzes tritt in Kraft
bn Frankfurt
Am Freitag tritt eine Novelle des Pfandbriefgesetzes in Kraft, welche Regelungen der europäischen Covered-Bond-Richtlinie sowie der Kapitaladäquanzverordnung CRR bundesweit umsetzt und diverse Änderungen mit sich bringt. Unter anderem dürfen Pfandbriefbanken demnach Forderungen gegenüber Kreditinstituten künftig nur noch in Deckung nehmen, wenn ein externes Rating vorliegt und sie nicht aus derselben Bankengruppe stammen. Zudem nehmen Transparenzvorschriften für Pfandbriefe zu, etwa mit Blick auf Kennzahlen zu Umlauf, Überdeckung, Fälligkeitsverschiebung, Liquiditätsrisiko, Deckungsderivate sowie weitere Deckungswerte, wie der Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) mitteilt.
Die Organisation begrüßt die Neuerungen. „Mit den Änderungen wird der Investorenschutz für die Pfandbriefanleger noch weiter gestärkt“, erklärt VDP-Hauptgeschäftsführer Jens Tolckmitt: „Dies sichert die Qualitätsführerschaft des Pfandbriefs innerhalb der Covered-Bond-Produktgemeinschaft.“ Die Transparenzangaben nach den neuen Regelungen sind erstmalig fürs dritte Quartal 2022 und die Vorjahresdaten für die meisten neuen Kennzahlen erstmalig ab dem dritten Quartal 2023 zu publizieren.