Novelle für die Fondsbranche
wf Berlin – Das Bundeskabinett hat in Berlin den Gesetzentwurf zur Umsetzung der fünften EU-Investmentfonds-Richtlinie OGAW V (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) gebilligt. Damit wird zum einen die europäische Richtlinie umgesetzt, zum anderen werden die europarechtlichen Vorgaben für Investmentfonds, die sich vorrangig an Kleinanleger richten, auch auf alternative Investmentfonds (AIF) erstreckt. Dies hatte der Fondsverband BVI jüngst kritisiert. AIF fallen nicht unter die OGAW-Richtlinie. Als Drittes enthält der Entwurf Regelungen für die Darlehensvergabe von AIF.Im Kern verlangt die Richtlinie Neuerungen für die Zulassung, Tätigkeit und Haftung von Verwahrstellen und stellt Anforderungen an das Vergütungssysteme von Fondsgesellschaften. Anleger sollen mit Blick auf die Vergütung bessergestellt werden und Schutz genießen, wenn Finanzinstrumente abhanden kommen. Zudem müssen die im deutschen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) verankerten Sanktionen verschärft werden, sofern in der Fondsverwaltung gegen Gesetze verstoßen wird.Die Trennung von Verwaltungsgesellschaft und Verwahrstelle gilt künftig hierzulande auch für AIF, so der Entwurf. Das KAGB soll dazu angepasst werden. Eine weitere Änderung im KAGB zielt auf die unmittelbar geltende EU-Verordnung über europäische langfristige Investitionsfonds (Eltif). Mit diesen Fonds wird eine neue Art von AIF geschaffen, um Finanzierungsmittel für Infrastrukturprojekte zu bündeln. Diese Mittel sollen in Unternehmen fließen, die keinen oder nur bedingten Kapitalmarktzugang haben. Darlehensgeber AIFIn einem nationalen Vorstoß nutzt die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren, um einen verlässlichen Rahmen für die Kreditvergabe durch AIF zu schaffen. Das ursprüngliche komplette Verbot der Darlehensvergabe ist auf europäischer Ebene gelockert worden. Dies hat nun auch hierzulande den Weg dafür frei gemacht. Die Bundesregierung will mit dem neuen Regelwerk sowohl dem Anlegerschutz Genüge tun als auch verhindern, dass AIF in den Ruch von Schattenbanken geraten. Sie verspricht sich von der Möglichkeit zur Kreditvergabe einen Finanzierungsbeitrag für die sogenannte Realwirtschaft.Vorgesehen ist, dass die Möglichkeit zur Darlehensvergabe gezielt freigegeben wird: für geschlossene Spezial-AIF, an denen keine private Anleger beteiligt sind und bei denen Anteile nicht zurückgegeben werden dürfen. Zudem wird Risikostreuung verlangt. Verbraucherkredite sind ausgeschlossen. Zusätzlich dürfen Venture-Capital-Fonds unter engen Voraussetzungen Gesellschafterdarlehen an Beteiligungsunternehmen vergeben. Eine weitere rein nationale Regelung sorgt dafür, dass mit Blick auf Geldwäschevorschriften Investmentfonds vor einer Strafbesteuerung in den USA geschützt werden. Reform für BausparkassenGebilligt hat das Kabinett auch den Entwurf zur Reform des Bausparkassengesetzes (vgl. BZ vom 23. September). Die Institute sollen in der Phase niedriger Zinsen ihr Geschäft moderat auf andere Felder erweitern können. So sollen sie künftig mehr Immobiliendarlehen außerhalb des klassischen Bauspargeschäftes vergeben dürfen. Darüber hinaus erhalten sie die Lizenz, um zur Refinanzierung Hypothekenpfandbriefe emittieren zu dürfen. Beide Entwürfe gehen nun an Bundesrat und Bundestag zur Beratung. Die Reform des Bausparkassengesetzes ist noch 2015 geplant, die Umsetzung der OGAW-Richtlinie dürfte sich bis in den Jahresauftakt 2016 hinziehen.