Cum-ex-Prozess

Nur sieben Aktenordner für Hanno Berger

Die Verteidigung von Ex-Steueranwalt Hanno Berger hat im Cum-ex-Prozess am Landgericht Bonn erneut eine Beschwerde gegen die Haftbedingungen eingelegt. Schon zuvor hatte sich Berger über die hygienischen Zustände und das ungesunde Essen beklagt.

Nur sieben Aktenordner für Hanno Berger

ak Bonn

Die Verteidigung von Ex-Steueranwalt Hanno Berger hat im Cum-ex-Prozess am Landgericht Bonn erneut eine Beschwerde gegen die Haftbedingungen eingelegt. Schon zuvor hatte sich Berger über die hygienischen Zustände und das ungesunde Essen beklagt.

In der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf würden dem 71-Jährigen nur sieben Aktenordner auf seiner Zelle gewährt, monierte Bergers Wahlverteidiger Richard Beyer. Das reiche nicht aus, um sich auf zwei Verfahren vorzubereiten. Denn demnächst steht er auch in Wiesbaden vor Gericht. Am 2. Juni soll der Prozess starten.

Berger selbst kritisierte für das laufende Verfahren in Bonn eine unzureichende Prozessvorbereitung. Er habe zwei Ordner der Bonner Kammer des aktuellen sogenannten Selbstleseverfahrens nicht studieren können. Denn die JVA habe ihm lediglich angeboten, Ordner auszutauschen, um die Zahl von sieben nicht zu überschreiten. Das habe er abgelehnt, da er einen Verlust seiner Akten befürchte. In ihnen seien über zehn Jahre erarbeitete Verteidigungsstrategien festgehalten.

Nach wochenlanger Oster- und Corona-Pause ist am Dienstag das Verfahren in Bonn fortgeführt worden. Das Gericht beschäftigte sich am dritten Verhandlungstag mit der Arbeit der für die Cum-ex-Geschäfte zuständigen Finanzämter. Als Zeuge trat ein ehemaliger Düsseldorfer Finanzbeamter auf, der im Jahr 2010 für die Apobank zuständig gewesen war. Sie war als Depotbank für den Cum-ex-Fonds BC German Hedge tätig gewesen und hatte im Mai und Juni 2010 Anträge für die Erstattung von Körperschaftsertragsteuern über 47 Mill. Euro gestellt. Das seien außergewöhnlich hohe Beträge ge­wesen. Deshalb sei bei der Oberfinanzdirektion sowie beim zuvor zuständigen Bundeszentralamt für Steuern nachgefragt worden. Aber auch dann hatten keine Alarmglocken geschrillt, die Millionensummen wurden gezahlt.

Auch eine ehemalige Sachbearbeiterin des Finanzamts für Großunternehmen in Hamburg, die die Steuererklärungen der Warburg-Gruppe auf dem Tisch hatte, verwies darauf, nur die formalen Voraussetzungen für die zurückgeforderten zweistelligen Millionensummen geprüft zu haben. Alles andere sei Sache der Betriebsprüfung gewesen. Cum-ex war beiden Finanzbeamten zu dieser Zeit kein Begriff.

Am morgigen Donnerstag will Berger im bereits laufenden Wiesbadener Cum-ex-Prozess gegen zwei ehemalige Kundenberater der HVB aussagen. Sie hatten für das Family Office des verstorbenen Investors Rafael Roth 2006 bis 2008 Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag getätigt, die laut Anklage unter anderem von Roths Steueranwalt Berger geplant worden waren.

In seinem eigenen Prozess in Bonn hat sich Berger noch nicht zur Sache eingelassen. Er werde das „irgendwann“ tun, kündigte er an. Das hält ihn jedoch nicht davon ab, sich häufiger zu äußern. Sein Wahlverteidiger musste ihn am Dienstag mehrfach bremsen, als er den sichtlich irritierten Zeugen aus Düsseldorf in Fragen zu juristischen Spitzfindigkeiten verwickeln wollte.