OLG Schleswig lässt Wirt abblitzen
dpa-afx Schleswig
Die Corona-Pandemie ist kein Versicherungsfall, hat das OLG Schleswig entschieden. Demnach hat ein Gaststättenbetreiber keinen Anspruch auf Ersatz des Ertragsausfallschadens aus einer Betriebsschließungsversicherung (Az.: 16 U 25/21). Nach einer Auslegung der Versicherungsbedingungen seien nur Gefahren versichert, die aus dem einzelnen Betrieb selbst herrühren und aufgrund derer die zuständige Behörde eine konkrete, einzelfallbezogene Maßnahme gegen eine Infektionsgefahr erlässt, die aus dem konkreten Betrieb stammt. Schließungen aufgrund genereller gesellschafts- und gesundheitspolitischer Maßnahmen in einer pandemischen Ausnahmesituation seien nicht versichert.
Außerdem sei in den Versicherungsbedingungen das Coronavirus bei den namentlich genannten versicherten Krankheiten und Krankheitserregern nicht aufgeführt. Eine Revision beim BGH ist zugelassen.