"Omega 55"-Deal kam im Umlaufverfahren zusammen
m. Hamburg – Komplexe Bilanzmaßnahmen sollten nicht vom Vorstand in einem Umlaufverfahren und auch nicht nur nach einer Vorprüfung durch die Rechtsabteilung beschlossen werden: In diese Richtung scheint es bei der juristischen Aufarbeitung der “Omega 55″-Konstruktion der HSH Nordbank zu laufen. Sechs ehemalige Vorstandsmitglieder, darunter auch die beiden früheren Vorstandsvorsitzenden Hans Berger und Dirk Jens Nonnenmacher, müssen sich in Hamburg wegen Untreue in einem besonders schweren Fall verantworten.Die gesamte Omega-55-Transaktion hatte ebenso wie die Mitte 2007 abgelaufene Vorläuferaktion Omega 52 die einzige Aufgabe, die HSH Nordbank für ihren für 2008 geplanten Börsengang bilanziell besser aussehen zu lassen. Die schwache Kapitalausstattung war bekannt. Das alles sollte durch das geplante Listing geheilt werden.”Ohne eine Gegensteuerung hätten sich negative Auswirkungen auf den Börsengang ergeben”, verteidigte sich Berger am zweiten Verhandlungstag. Die Einzelheiten der Transaktion habe er nicht gekannt. Seine Unterschrift unter den in einem Eilverfahren herbeigeführten Vorstandsbeschluss sei lediglich als “Kenntnisnahme” zu verstehen.Die Omega-55-Vorlage war von den zuständigen beiden Ressorts Kredite und Risiko mit vorbereitet worden und mit Blick auf eine drohende Ratingherabstufung als eilbedürftig eingestuft worden. Solche Eilbeschlüsse bedürfen nicht der Zustimmung des Gesamtvorstandes. Sie waren durch die Unterschriften der Kapitalmarkt- und Risikovorstände Joachim Friedrich bzw. Hartmut Strauß schon gültig.Omega 55 entlastete die Risikoaktivitäten. Die zweiteilige Transaktion war mit einem Immobilienportfolio von 2 Mrd. Euro besichert worden. Es half nicht: Mitte 2008 hatte die HSH ihren Börsengang wegen der Vorbeben der Lehman-Krise absagen müssen. Ende 2008 entstanden aus dieser Omega-Transaktion Buchverluste von 517 Mill. Euro. Die Staatsanwaltschaft hat einen Schaden von 156 Mill. Euro errechnet.”Dieses Gericht will Sie nicht in die Pfanne hauen, sondern sich mit Hilfe der Strafprozessordnung der Wahrheit nähern”, sagte der Vorsitzende Richter Marc Tully. Die Omega-Deals wurden aber schon von zwei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und einem Freshfields-Gutachten aufgearbeitet.