Pflichtverteidiger von Hanno Berger wollen nicht mehr
Großer Knall im Cum-ex-Prozess gegen Hanno Berger vor dem Landgericht Wiesbaden: Die beiden Pflichtverteidiger Sebastian Kaiser und Michael Simon wollen ihre Mandate niederlegen. Simon begründete dies mit einem unwiderruflich gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Mandanten und Verteidigung. Vorausgegangen waren dem Antrag auf Entpflichtung Aussagen von Berger vor Gericht, das Verfahren sei nicht mehr fair, weil er von seinen Anträgen keine Kopien machen (auch nicht über seine Anwälte) und keine Einschreiben verschicken könne. Berger beschwerte sich dann noch, „ein oder zwei“ Besuche der beiden Verteidiger bei ihm in der Justizvollzugsanstalt seien „nicht ausreichend“ – was die Anwälte wiederum als Beweis für das zerstörte Vertrauensverhältnis nahmen (und in der Sache als falsch zurückwiesen). Beobachter geben den Entpflichtungsanträgen und dem ebenfalls gestellten Antrag auf Unterbrechung der Hauptverhandlung, über die das Gericht bis zum morgigen Freitag entscheiden will, wenig Chancen. Denn sonst müssten neue Pflichtverteidiger bestellt werden, die sich erst in die äußerst komplizierte Steuermaterie einarbeiten müssten. Das würde wiederum eine mehrwöchige Unterbrechung des seit Herbst 2022 laufenden Prozesses bedeuten. In einem ersten Prozess zur Cum-ex-Materie vor dem Landgericht Bonn war Berger im Dezember 2022 wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden (Az. 62 KLs 2/20).