Priips soll später in Kraft treten
Anbieter von Finanzprodukten müssen aller Voraussicht nach nicht wie ursprünglich geplant bereits am 1. Januar 2017 Kleinanleger in Form eines EU-weit einheitlichen Informationsblatts über Risiken und Renditeaussichten aufklären. Denn die EU-Kommission hat signalisiert, dass sie, weil wichtige Einzelheiten noch nicht geklärt sind, eine Verschiebung des Inkrafttretens der Priips-Verordnung (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) erwägt. Im Gespräch sind 6, 9 oder sogar 12 Monate.