Privatbanken-Ombudsleute klären 212 000 Beschwerden

Stolze Bilanz nach gut 25 Jahren Streitschlichtung

Privatbanken-Ombudsleute klären 212 000 Beschwerden

ge Berlin – Knapp 212 000 Beschwerden hat der Ombudsmann der privaten Banken in seiner mittlerweile gut 25-jährigen Existenz in der einen oder anderen Form geklärt. Diese Bilanz zog Hans-Walter Peters, der Präsident des Bundesverbands deutscher Banken (BdB), bei der Jubiläumsveranstaltung für ein Vierteljahrhundert außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens, das die Privatbanken als erste Finanzgruppe hierzulande installiert hatten. Zugleich betonte der Verbandspräsident, dass diese für die Banken bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro bindenden Schlichtungssprüche nicht nur Kunden helfen würden, sondern auch den Instituten selbst. Denn die Banken könnten durch das Verfahren nicht nur aus unzufriedenen wieder zufriedene Kunden machen. “Sie können auch Schwachstellen etwa im Umgang von Mitarbeitern mit ihren Kunden leichter erkennen und korrigieren”, sagte Peters weiter.In der Rückschau zeige sich zudem, dass mehr als die Hälfte der Kunden mit dem Ausgang ihres Schlichtungsverfahrens zufrieden sei. Dies liege auch daran, dass sich Kunde und Bank nicht selten schon vor einem Urteilsspruch der Ombudsfrau oder des Ombudsmanns geeinigt hätten, listete Peters auf, der die Unabhängigkeit der Schlichtungsleute als “Herzstück” des Verfahrens lobte.Die größte Bewährungsprobe für das Ombudsmannverfahren seien die Urteile des Bundesgerichtshofs zum Thema Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen gewesen, in deren Folge zwischen Dezember 2014 und März 2016 nicht nur eigene Mitarbeiter, sondern auch bis zu 70 Aushilfskräfte die über 100 000 Anträge abgearbeitet hätten.Wurde das im Sommer 1992 gestartete Schlichtungsverfahren damals noch freiwillig installiert, ist diese außergerichtliche Streitschlichtung inzwischen auf europäischer Ebene etabliert. Die Ombudsleute – beim BdB aktuell sechs an der Zahl – sind ehemalige Richter/innen an oberen Gerichten.