Provisionsverbot noch nicht vom Tisch

KPMG-Partner: Mifid II lässt Fragen offen

Provisionsverbot noch nicht vom Tisch

gbe Frankfurt – Ein striktes Provisionsverbot unter der zweiten Finanzmarktrichtlinie Mifid II ist nach Ansicht von Markus Lange, Partner beim Wirtschaftsprüfer KPMG, noch nicht vom Tisch. Schließlich lege das jüngst vom Europaparlament verabschiedete Regelwerk zwar zunächst nur fest, dass es keine Provision für unabhängige Berater und für Portfolioverwalter gibt.Für alle anderen Wertpapierdienstleistungen sollen aber die gleichen Regeln wie bisher gelten – und das ist in Deutschland Paragraf 31 d des Wertpapierhandelsgesetzes, das Zuwendungen grundsätzlich verbietet und nur Ausnahmen vorsieht.”Zuwendungen sind seit 2007 verboten, da darf man sich nichts vormachen”, sagt Lange. In der Praxis würden die Ausnahmetatbestände aber großzügig ausgelegt. “Das echte Leben ist das Gegenteil von dem, was im Gesetz steht. Es ist praktisch eigentlich immer erlaubt.”Nun stelle sich die Frage, wie das Verbot gehandhabt wird. “Man muss sich darüber im Klaren sein, dass diese Ausnahmen jederzeit überprüft werden können und darauf sollte man ein Auge haben.” Lange beziffert die Wahrscheinlichkeit, dass es in Deutschland doch noch zu einem Provisionsverbot kommt, auf 50 %.—– Bericht Seite 3