Verbraucherklage

Punktsieg für Sparkasse im Prämien­sparstreit

Sparkassen und Verbraucherzentralen streiten an verschiedenen Gerichten in Deutschland über die Höhe der Zinsnachzahlungen auf uralte Prämiensparverträge. Für die Sparkasse Nürnberg deutet sich ein günstiges Urteil an.

Punktsieg für Sparkasse im Prämien­sparstreit

dpa-afx/jsc München

Einer Musterklage der Verbraucherzentralen gegen die Sparkasse Nürnberg droht in mehreren Punkten die Abweisung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will hohe Zinsnachzahlungen für Prämiensparverträge aus den 1990er Jahren durchsetzen. Doch zeichnete sich bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München am Freitag ab, dass diese Zinsnachzahlungen schlussendlich weniger hoch ausfallen könnten als von den Klägern erhofft – die Verbraucherzentrale hat durchschnittlich 4600 Euro errechnet. Am Nachmittag verhandelte das Gericht eine weitere, sehr ähnliche Musterklage gegen die Stadtsparkasse München.

Im Nürnberger Fall will das Gericht zwar einen Gutachter einsetzen, der eine an den Sätzen der Bundesbank orientierte angemessene Verzinsung empfehlen soll. Doch machte der 1. Zivilsenat deutlich, dass die Sparkasse die strittigen Prämiensparverträge nach 15 Jahren und dem damit verbundenen Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen durfte. Die Sparkasse habe in den Verträgen nicht auf das Kündigungsrecht verzichtet.

Die Verbraucherzentralen wollten durchsetzen, dass die Kündigungen rechtswidrig waren. Zwar durften Sparkassen in vielen Fällen die Verträge kündigen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2019 für einen typischen Fall klarstellte. Allerdings ist strittig, ob eine Kündigung auch für die Vertragsvariante der Sparkasse Nürnberg möglich war. Wäre sie nicht zulässig, hätten Sparkassenkunden Zinszahlungen auch für die Jahre nach der Kündigung einklagen können. Auch in anderen Punkten folgten die Richterinnen nicht den Verbraucherschützern.

Schon 2004 entschied der BGH, dass Vertragsklauseln rechtswidrig waren, mit denen sich Sparkassen eine Senkung ihrer Zinsen nach Belieben erlaubten. Seither wird gestritten, wie hoch die Verzinsung hätte sein sollen, und in vielen Fällen auch, ob Sparkassen berechtigt waren, Verträge zu kündigen. Bundesweit ging es dabei um geschätzt mehrere Hunderttausend Sparverträge – jeweils Zehntausende Verträge zählten einst allein die beiden Sparkassen in Nürnberg und München.