Putin bringt Zürichs Private Banker in Verlegenheit
Von Daniel Zulauf, ZürichDen Vermögensverwaltungsbanken in der Schweiz, in London und in anderen internationalen Offshore-Zentren bläst der Wind jetzt auch aus Russland entgegen. Seit dieser Woche dürfen russische Politiker und hochrangige Beamte keine Konten und Wertpapierdepots außerhalb des eigenen Landes mehr unterhalten. Wladimir Putin hatte ein entsprechendes Gesetz im Mai unterzeichnet und den betroffenen Personen eine Übergangsfrist von drei Monaten eingeräumt. Diese ist abgelaufen, nun liegt der Ball bei den Banken. Sie müssen entscheiden, ob sie ihre Kunden auf ein Versäumnis hinweisen und sie gegebenenfalls auch unter Androhung einer Kontoauflösung zur Einhaltung des Gesetzes anhalten wollen.Die Handlungsanweisungen der Aufsichtsbehörden für den Umgang mit politisch exponierten Personen sind nur bedingt hilfreich. In diesen Personenkreis fallen üblicherweise nur Politiker von nationaler Bedeutung. Das neue Gesetz schließt aber auch regionale Politiker bis hin zu Bürgermeistern, deren Ehefrauen und Kinder mit ein. Auch hochrangige Beamte in Staatsbetrieben und anderen Funktionen sind betroffen.”Die Finma hat kein Mandat, die Einhaltung ausländischen Rechtes zu kontrollieren”, heißt es dazu bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. Generell seien die Banken aber angehalten, die Risiken ihres Geschäftes zu kennen, zu überwachen und zu begrenzen, “insbesondere auch im grenzüberschreitenden Geschäft”. Die britische Financial Conduct Authority lehnt eine Stellungnahme ab und verweist auf die allgemein geltenden Bestimmungen für den Umgang mit politisch exponierten Personen.Zumindest die großen Schweizer Banken scheinen die neuen Moskauer Bestimmungen aber durchaus ernst zu nehmen. “Beziehungen zu Kunden, die sich nicht an die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in Russland halten, werden durch die Bank beendet”, teilt die UBS auf Anfrage mit. Etwas allgemeiner bleibt Credit Suisse: “Wir betreiben das grenzüberschreitende Bankgeschäft im Einklang mit den geltenden Gesetzen in den Märkten, in denen wir tätig sind – dies trifft auch für den russischen Markt zu.” Ungeachtet der bestehenden Richtlinien dürften sich die Banken mit manchen Entscheidungen über die Fortführung kritischer Kundenbeziehungen schwer tun. Spitzfindige BeamteDazu trägt auch das Gesetz selbst bei, das nach Auffassung von Rechtsexperten etwa nicht klar regelt, inwieweit Trusts und Stiftungen als Umgehungsmöglichkeit ausgeschlossen sind. Einige spitzfindige Politiker und Beamte sollen sich in den vergangenen Monaten von ihren Ehefrauen getrennt haben, in der Auffassung, dass die rechtlich geschiedene Ehepartnerin die ausländischen Kontos und Wertschriftendepots übernehmen und fortführen kann.Eine harte und konsequente Haltung im Umgang mit jenen russischen Kunden, die den ComplianceCheck bei der Kontoeröffnung einst unbeschadet überstanden haben und sich jetzt in der Schublade “nicht konform” wiederfinden, fällt den Banken umso schwerer, als das grenzüberschreitende Vermögensverwaltungsgeschäft in Russland, im Gegensatz zu Westeuropa und Amerika, immer noch brummt. Während die wachsende Steuertransparenz in Europa bei den Schweizer Banken schon seit mehreren Jahren zu Kapitalrückzügen in Milliardenhöhe führt, fließen aus Russland immer noch beträchtliche Summen zu.Zwar stammt das Neugeld laut Marktbeobachtern meist von Kunden, die ihr Vermögen in der Privatwirtschaft erworben haben. Die Daumenregel aber, nach der nur 1 % bis 2 % der Kunden im Vermögensverwaltungsgeschäft auf politisch exponierte Personen entfallen, dürfte im Fall Russlands nicht gelten. In vielen Branchen ist noch immer eine Vermischung von Privatwirtschaft und Staatswirtschaft zu beobachten. Auch der breite Geltungsbereich des Gesetzes lässt auf eine größere Anzahl betroffener Personen schließen.Das politische Risiko des grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäfts erfahren die Schweizer Banken derzeit insbesondere im Steuerstreit mit den USA. Vor diesem Hintergrund verfasste der frühere Finma-Direktor Urs Zulauf schon 2010 ein “Positionspapier”, in dem er aufzeigte, weshalb Schweizer Banken auch ausländisches Recht respektieren sollten.—– Personen Seite 12