Rechtsprechung des BGH zu Entgelten in der Kritik

Casper rügt Quersubventionierung - Bankrechtstag

Rechtsprechung des BGH zu Entgelten in der Kritik

bn Frankfurt – Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Kontrolle von Bankentgelten ist am Freitag auf dem Bankrechtstag 2017 auf Kritik gestoßen. Sie könne nicht durchweg überzeugen, bemängelte Matthias Casper, Direktor des Instituts für Unternehmens- und Kapitalmarktrecht der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Insbesondere stört den Juristen und Ökonomen eigenen Angaben zufolge, dass der BGH neuerdings verstärkt prüft, ob Banken Entgelte dazu nutzten, ihre allgemeinen Betriebskosten, Aufwand aus der Erfüllung ohnehin bestehender gesetzlicher Pflichten oder Kosten für Tätigkeiten im eigenen Interesse auf ihre Kunden abzuwälzen.Erst vor wenigen Wochen hatte das oberste deutsche Gericht entschieden, dass Bausparkassen künftig während der Darlehensphase keine Kontogebühr von ihren Kunden verlangen dürfen. Das Entgelt sei eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, hieß es. “Und das ist der eigentliche Dammbruch im System”, erklärte Casper auf der Veranstaltung der Bankrechtlichen Vereinigung in Frankfurt. Mit einer solchen Argumentation ließe sich seiner Auffassung zufolge letztlich auch die Höhe von Zinssätzen kontrollieren.”Das leistet natürlich wieder diesem All-inclusive-Modell und der Abkehr vom Verursacherprinzip Vorschub”, kritisierte er. Gerade im gewerblichen Geschäft sei eine Intransparenz zu bemängeln, die daraus entstehe, “dass möglichst viele Kosten im Zins oder in pauschalen Kontoführungsgebühren eingepreist werden”. Diese Konstellation führe zu einer “Quersubventionierung zulasten solcher Kunden, die wenig Aufwand verursachen”.Rechtsökonomisch wäre daher ein Übergang zu einem moderaten Verursacherprinzip wünschenswert. Da aber nicht zu erwarten sei, dass sich die Rechtsprechung in diese Richtung entwickele, sei “insoweit verstärkt auf Interventionen durch den Gesetzgeber zu setzen”. Die Chancen für solche Änderungen sieht er freilich als gering an, schränkte Casper zugleich ein. In der Politik sei es nicht en vogue, dem Kunden Rechte zu nehmen und Banken Erträge zuzuführen.In dem vor wenigen Wochen vom BGH entschiedenen Fall hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die zum Generali-Konzern gehörende Bausparkasse Badenia geklagt. Sie erhob in einem Vertrag eine Kontogebühr von jährlich 9,48 Euro, nach eigenen Angaben seit mehr als 50 Jahren.