Rechtsschutz beschäftigt die Ombudsstelle
wf Berlin – Die Ombudsstelle für Versicherungen sieht sich in ihrem Wirken für eine bessere Rechtsstellung von Verbrauchern beim Abschluss von Restschuldversicherungen bestätigt. Der Gesetzgeber habe diesen Punkt aufgegriffen und umgesetzt, sagte Ombudsmann Günter Hirsch, ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofs, vor der Presse in Berlin. Bislang galt für Verbraucher nicht der volle Rechtsschutz des Versicherungsvertragsgesetzes, sofern der Vertrag über eine Gruppenversicherung abgeschlossen worden war. Hirsch hatte diesen Missstand öffentlich gemacht. 2017 waren knapp 15 000 zulässige Beschwerden bei der Schlichtungsstelle eingegangen, 1,7 % mehr als im Vorjahr. Auffällig sei der erneute Zuwachs von 5,5 % Fällen in der Rechtsschutzversicherung, nach 36,4 % und 32,3 % in den Vorjahren, hieß es. Damit überstiegen diese Beschwerden zum zweiten Mal die Eingänge in der Lebensversicherung. Die Kraftfahrzeugversicherung verzeichnete mit 6,2 % eine deutliche Zunahme der zulässigen Eingänge.