Beschwerdeverfahren

Rechtsstreit verzögert Bezahlkarte für Geflüchtete

Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhandelt im Oktober einen Bieterstreit um die geplante Bezahlkarte für Flüchtlinge. Das Beschwerdeverfahren verzögert die Einführung der umstrittenen Karte zunächst.

Rechtsstreit verzögert Bezahlkarte für Geflüchtete

Rechtsstreit verzögert
Bezahlkarte für Geflüchtete

Oberlandesgericht verhandelt Beschwerde im Oktober

jsc Frankfurt

Die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge kommt offenbar später als geplant: Nach einer Entscheidung, welches Unternehmen für die Karte beauftragt werden soll, hat eine unterlegene Bieterin Beschwerde am Oberlandesgerichts Karlsruhe eingelegt, wie das Gericht mitteilt. Eine mündliche Verhandlung ist für den 18. Oktober angesetzt.

Welche Unternehmen im Streit liegen, erklärt das Oberlandesgericht zwar nicht. Auch die öffentliche Anstalt Dataport, die sich um die Vergabe gekümmert hatte, teilt die Namen nicht mit, hebt aber hervor, dass sich die Einführung verzögert.

Rivalen Givve und Paycenter

Bekannt ist, dass sich die bayerischen Fintechs Givve und Paycenter als Anbieter für eine Bezahlkarte öffentlich ins Spiel gebracht haben. Nach verschiedenen Medienberichten waren beide Unternehmen in dem Bieterverfahren beteiligt. Givve betreibt nach eigenen Angaben bereits Bezahlkarten in Landkreisen in Thüringen.

Ursprünglich war bereits im Juli eine Entscheidung gefallen, wer die Karte künftig bereitstellen soll. Damals wandte sich die unterlegene Firma an die Vergabekammer in Karlsruhe, die nach Auskunft von Dataport keine rechtlichen Mängel in dem Vergabeverfahren erkannte. Mit der Beschwerde in Karlsruhe geht der Streit in die nächste Runde.

An der Bezahlkarte beteiligen sich insgesamt 14 Bundesländer außer Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, die jeweils eigene Wege gehen. Zuvor hatte eine Arbeitsgruppe der Länder Hessen, Niedersachsen, Hamburg und Baden-Württemberg ein Projekt angestoßen. Die Bezahlkarte soll Flüchtlinge nach Auskunft der Bundesregierung daran hindern, „Gelder für Schlepper oder Überweisungen in das Herkunftsland zu nutzen“. Wie die Karte konkret genutzt wird, liegt in der Verantwortung der Länder.

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