Regel für Großkreditgrenze entschärft

Finanzbranche erreicht Milderung der GroMiKV - Vorgaben können aber Innenfinanzierung beschränken

Regel für Großkreditgrenze entschärft

Aufsicht, Bankenverbände und Finanzministerium haben einen Kompromiss zur Großkreditgrenze gefunden. Auch wenn die Bedingungen für die Innenfinanzierung von Bankkonzernen verschärft werden, ist die neue Verordnung nun weniger pauschal und dürfte den Mutter-Tochter-Liquiditätsfluss im Inland kaum beschränken.bg Frankfurt – Bundesfinanzministerium, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Kreditwirtschaft haben im Ringen um die Ausgestaltung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) einen Kompromiss gefunden, der die geplanten Einschränkungen bei der Kreditvergabe innerhalb von Institutsgruppen entschärft. In einem ersten Entwurf waren die Anrechnungserleichterungen so arg beschnitten worden, dass einige Institute das Geschäft wegen Überschreiten der Großkreditobergrenze quasi hätten einstellen müssen (vgl. BZ vom 4. Oktober).Nachdem die Spitzenverbände Alternativen mit dem Finanzministerium diskutiert haben, sei nun ein Kompromiss gefunden worden, “mit dem die Baken insgesamt gut leben können, auch wenn er für einige Institute deutliche Einschränkungen mit sich bringt”, so Torsten Jäger, Abteilungsdirektor Bankenaufsicht/Bilanzierung beim Bundesverband deutscher Banken (BdB), sagt. Gegenüber der bisherigen Praxis sei die Kreditvergabe innerhalb der Gruppe nach der GroMiKV nun im Regelfall nur bis zur einfachen Höhe der Eigenmittel freigestellt, erklärt Jäger. Auf Antrag sei aus Gründen der Liquiditätsversorgung auch der Faktor 4 der Eigenmittel möglich. Das müsste dann die BaFin absegnen.Noch allerdings harrt die im Rahmen der neuen EU-Kapitalregeln rund um Basel III notwendig gewordene Neufassung der GroMiKV ihrer Umsetzung in der Praxis. Jäger geht davon aus, dass Banken mit ausschließlich inländischen Gruppenunternehmen kaum schlechter gestellt werden. Allerdings seien auch die Regeln zur Bildung von Kreditnehmer-Einheiten verschärft worden, dass die Großkreditobergrenze in Höhe von 25 % der Eigenmittel und damit der maximale Kreditvergabespielraum schneller erreicht sei. Das könne für den einen oder anderen eine Umstellung der Refinanzierung mit sich bringen.Zur Wochenmitte ist die neue GroMiKV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie dient dazu, Klumpenrisiken in der Kreditvergabe zu vermeiden. Da es der BaFin aber am Herzen lag, das sogenannte “Upstream Funding” deutscher Töchter an ihre ausländische Bankmutter zu begrenzen, wurde das Wahlrecht zur Anrechnungsbefreiung auf die Kreditobergrenze im ersten Entwurf kaum genutzt. Dies durch eine pauschale Regelung via GroMiKV zu erreichen hat sich aber als nicht zielführend erwiesen.Jäger zeigt sich erleichtert, dass in die Verhandlungen doch noch gut Bewegung reingekommen ist, auch wenn die neue Verordnung sicher eine Verschärfung gegenüber der derzeitigen Praxis darstelle. Die gemäß EU-Regelwerk erlaubten Ausnahmemöglichkeiten würden nun größtenteils auch wahrgenommen. Im Dialog mit der Regierung habe man ein konstruktives Ergebnis erreicht.