Richter geben Autobank recht
dpa-afx Stuttgart – Die Widerrufsregeln in den Autokreditverträgen der Mercedes-Benz Bank sind nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart nicht zu beanstanden. Die Richter wiesen am Dienstag die Berufung eines Autokäufers ab, der seinen Darlehensvertrag im August 2017 widerrufen hatte und sein Fahrzeug zurückgeben wollte – knapp eineinhalb Jahre nach dem Abschluss des Vertrages. Der Kläger hatte sich darauf berufen, dass sein Vertragsexemplar nicht unterschrieben gewesen sei und Angaben gefehlt hätten oder fehlerhaft gewesen seien. Dadurch, so seine Argumentation, habe die 14 Tage laufende Frist für einen Widerruf nie begonnen. Das sahen die Richter nicht so. Die Bank habe alle erforderlichen Angaben gemacht (Az. 6U78/18). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, der Senat ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden hatte vor einiger Zeit eine Musterklage angestrengt, die in erster Instanz aus formalen Gründen scheiterte.