Ringen um Länder-Reporting

Börsen-Zeitung, 3.6.2016 fed Brüssel - In den Beratungen über die vorgeschlagene Veröffentlichungspflicht länderspezifischer Umsatz-, Gewinn-, Steuer- und anderer Unternehmensinformationen offenbaren sich weitreichende Differenzen zwischen den...

Ringen um Länder-Reporting

fed Brüssel – In den Beratungen über die vorgeschlagene Veröffentlichungspflicht länderspezifischer Umsatz-, Gewinn-, Steuer- und anderer Unternehmensinformationen offenbaren sich weitreichende Differenzen zwischen den EU-Staaten. Nach Informationen der Börsen-Zeitung gibt es sowohl generell als auch in vielen Details gegenläufige Bewertungen und Positionen. Auch wenn keine Einstimmigkeit erforderlich ist, sondern die qualifizierte Mehrheit (also ungefähr eine Zweidrittelmehrheit) ausreicht, stehen die Unterhändler der Regierungen noch vor schwierigen Verhandlungen.Die EU-Kommission hatte im April ihren Kampf gegen aggressive Steuervermeidung verschärft. Die EU-Behörde schlug vor, dass in Europa tätige Unternehmen mit mehr als 750 Mill. Euro Jahresumsatz nicht nur gegenüber den Finanzbehörden, sondern auch gegenüber der Öffentlichkeit für jedes EU-Land, in dem sie tätig sind, sowie für jede Steueroase außerhalb der EU offenlegen sollten, wie viel Geld sie dort verdienen und wie viel Steuern sie dort zahlen. Der Vorschlag wird von einzelnen Delegationen wie Frankreich oder Großbritannien unterstützt, jedoch von anderen wie Zypern kategorisch abgelehnt. Fast ein Dutzend EU-Staaten haben grundsätzliche Vorbehalte angemeldet, darunter Deutschland. Zudem gibt es jede Menge Bedenken, was Details angeht.Als problematisch wird beispielsweise der Fall eingestuft, dass ein Konzern in einem Land nur ein einziges Projekt betreibt. Denn die Pflichtveröffentlichung der Kennziffern würde Konkurrenten Informationen liefern, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten. Insofern drohe eine Verletzung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. Die Ausnahme für Banken, die bereits durch die EU-Kapitalverordnung zu länderspezifischem Reporting gezwungen sind, findet zwar breite Unterstützung. Doch gibt es Einwände mit Blick auf die rechtliche Behandlung von Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen.