Risikopuffer für Clearinghäuser

Berlin prescht mit nationalem Notfall-Gesetz in der EU vor

Risikopuffer für Clearinghäuser

wf Berlin – Der Vorstoß der Bundesregierung, noch vor der EU ein nationales Regime für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien (CCP) im Wertpapier- und Derivategeschäft zu etablieren, stößt bei Regulierern und in der Finanzbranche auf Zustimmung. Damit werde die Zeit bis zu einer europäischen Regelung überbrückt, erklärte die Bundesbank. Die Finanzaufsicht BaFin begrüßte nach Angaben des Bundestags den Gesetzentwurf der Bundesregierung “zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes”. Die Deutsche Börse beurteile ihn als positiv, die Deutsche Kreditwirtschaft als konsequent und sachgerecht, hieß es. Der Finanzausschuss des Bundestags hatte in Berlin Experten zu einer öffentlichen Anhörung geladen, um sie zum Entwurf der Bundesregierung zu befragen.Bislang steht eine europäische Regelung aus. Geplant ist eine unmittelbar wirkende Verordnung. Erst im Dezember hatten sich die EU-Staaten auf neue Regeln für den Umgang mit Clearinghäusern in Schieflage verständigt. Dazu sollen die Häuser Verluste zunächst aus Eigenmitteln decken. Zudem soll ein Ausfallfonds, finanziert von den Kunden der CCPs wie Banken und anderen Clearing-Mitgliedern, im Notfall bereitstehen. Die deutsche Regelung nimmt dies nun bereits vorweg. Der Entwurf sorgt dem Bundesfinanzministerium zufolge dafür, dass finanzielle Notlagen überwunden und kritische Funktionen einer ausfallenden oder vom Ausfall bedrohten CCP aufrechterhalten werden können.Die Aufsichtsbehörden erhalten dafür neue Befugnisse, damit sie auf eine mögliche Abwicklung oder auf den koordinierten Umgang mit einer Schieflage vorbereitet sind. Während die europäischen Vorschriften für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und den Abwicklungsfonds für Kreditinstitute in Schieflage auch CCPs betreffen, werden deren Geschäftsmodelle aber bislang nur unzureichend berücksichtigt. Dies will der Entwurf nun beheben.