Gebühren für Kartenzahlungen

Rossmann-Klage abgewiesen

Die Klage der Drogeriekette Rossmann gegen mehrere Bankenverbände im Streit um Absprachen bei Kartenzahlungsgebühren ist abgewiesen worden.

Rossmann-Klage abgewiesen

Reuters Berlin – Die Klage der Drogeriekette Rossmann gegen mehrere Bankenverbände im Streit um Absprachen bei Kartenzahlungsgebühren ist abgewiesen worden. Das Unternehmen habe nicht überzeugend dargelegt, dass und in welcher Höhe ihm ein Schaden durch Preisabsprachen entstanden sei, so das Berliner Landgericht am Donnerstag. In dem Verfahren hatte Rossmann den Banken vorgeworfen, zwischen Dezember 2004 und März 2014 Preisabsprachen bei den Gebühren von EC-Kartenzahlungen getroffen zu haben. Dadurch sei der Drogeriekette ein Schaden von 8,5 Mill. Euro entstanden.

Neben Rossmann hatten unter anderem Deichmann, Esso und Shell Deutschland in ähnlichen Fällen geklagt. Ein Verstoß gegen das Kartellrecht sei in den unterschiedlichen Verfahren festgestellt worden, erläuterte eine Sprecherin des Gerichts. Die Bankenverbände hatten von Händlern eine einheitliche Summe in Höhe von 0,3 % des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 0,08 Euro an Gebühren verlangt. Für Umsätze an Tankstellen galten geringere Summen. Die einheitlichen Kosten stellten nach Ansicht des Bundeskartellamts eine Wettbewerbsbeschränkung dar, daraufhin wurde die Vereinbarung 2014 aufgegeben.

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