Rückendeckung für BaFin im Fall Wirecard
swa Frankfurt – Das zweistufige System der Bilanzkontrolle ermöglicht es einem Gutachten zufolge, auch bei Betrugsverdacht die Aufgabenverteilung zwischen privater und staatlicher Stelle beizubehalten. Die auf erster Stufe für das Enforcement von Konzernabschlüssen verantwortliche Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) habe genügend Kompetenzen, auch vertrauliche Informationen anzufordern, zum Beispiel den Prüfungsbericht, meinen die Wissenschaftler Hans-Joachim Böcking, Goethe-Universität Frankfurt, sowie Marius Gros, Hochschule Niederrhein Krefeld. Das Gutachten hat die Finanzaufsicht BaFin in Auftrag gegeben, um den Vorwurf klären zu lassen, sie hätte wegen der Betrugsvorwürfe gegen Wirecard die Bilanzprüfung beim Zahlungsdienstleister früher an sich ziehen müssen und nicht der DPR überlassen dürfen. Auch die finanzielle Ausstattung der DPR halten die Gutachter für ausreichend. Zudem könne die DPR unabhängig von der BaFin bei Hinweisen auf Straftaten die Staatsanwaltschaft einschalten. Aus dem Gutachten, das auf der Webseite von Böckings Lehrstuhl abrufbar ist, lässt sich allerdings auch ablesen, dass es im Enforcement an Transparenz mangelt. – Bericht Seite 2 Wertberichtigt Seite 6