Wirecard

Scheidende BaFin-Spitze erkennt keine Fehler

Die scheidende Leiterin der Wertpapieraufsicht bei der BaFin, Elisabeth Roegele, hat vor dem Untersuchungsausschuss zu Wirecard Verantwortung für das Leerverkaufsverbot von Anfang 2019 übernommen. Einen Fehler erkennt sie darin nicht. Auch BaFin-Chef Felix Hufeld stand am Freitag auf der Zeugenliste.

Scheidende BaFin-Spitze erkennt keine Fehler

sp Berlin

Die scheidende Ba­Fin-Exe­kutivdirektorin und Leiterin der Wertpapieraufsicht, Elisabeth Roegele, hat vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum milliardenschweren Bilanzbetrug bei Wirecard die Verantwortung für die Verfügung eines Leerverkaufsverbots für Aktien des Zahlungsdienstleisters im Februar 2019 übernommen.

„Ich übernehme die Verantwortung, teile aber nicht die Einschätzung, dass das ein schwerer Fehler war“, sagte Roegele auf die Frage des CSU-Abgeordneten Hans Michelbach. Sie könne auch nicht nachvollziehen, dass das Leerverkaufsverbot von Investoren als Gütesiegel für Wirecard verstanden wurde. „Das war und ist nicht die Zielsetzung der BaFin, die sie mit dem Leerverkaufsverbot verbunden hat“, erklärte Roegele zu der in dieser Art bisher einmaligen Entscheidung der Finanzaufsicht. Am Abend sollte auch der scheidende BaFin-Chef Felix Hufeld vor dem Ausschuss aussagen, der wie Roegele seinen Posten räumt.

Roegele räumte ein, dass die Aufsichtsbehörde die Bedeutung des Leerverkaufsverbots besser hätte kommunizieren können. Die Entscheidung, Wetten auf Wirecard-Kursverluste zu verbieten, sei vor allem zum Schutz von Kleinanlegern erlassen worden und nicht zum Schutz des Unternehmens, betonte Roegele. Es habe vor der Entscheidung von der Münchner Staatsanwaltschaft Hinweise für sogenannte Short-Seller-Attacken gegeben, bei denen Profi-Investoren an Kursverlusten Geld verdienen wollen. Normalerweise bekomme eine Behörde davon vorher nichts mit. „Hier war es anders“, sagte die Vizepräsidentin Roegele. Die BaFin habe also nicht allein gehandelt.

Kritiker werfen der Behörde vor, sich mit dem sogenannten Leerverkaufsverbot auf die Seite von Wirecard gestellt zu haben, obwohl es damals schon Hinweise auf Ungereimtheiten in der Bilanz gab. Roegele leitet seit 2015 die Wertpapieraufsicht, scheidet aber Ende April aus dem Amt aus.

Zu den Gründen für ihr Ausscheiden wollte sich Roegele auch auf mehrfache Nachfrage der Abgeordneten nicht äußern. „Wenn das alles hier vorbei ist und wir uns ganz fürchterlich sympathisch werden, erzähle ich Ihnen das vielleicht einmal“, erklärte Roegele dem CDU-Abgeordneten Matthias Hauer, nachdem sowohl ihr Rechtsbeistand als auch ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums erklärt hatten, dass die Nachricht zum Ausscheiden Roegeles aus der Behörde nicht innerhalb des Untersuchungszeitraums des Ausschusses falle und außerdem die Persönlichkeitsrechte der Zeugin Vorrang hätten. „Diese Antwort ist eine Frechheit“, entfuhr es Hauer darauf, der die Rechtsauffassung als hanebüchen zurückwies und die Zeugin aufforderte, sich den 13. April bereits als Termin für eine weitere Befragung vor dem Ausschuss vorzumerken.

Der Zahlungsabwickler und einstige Dax-Konzern war im Juni 2020 nach der Aufdeckung eines 1,9 Mrd. Euro großen Lochs in der Bilanz in die Pleite gerutscht. Die Staatsanwaltschaft wirft mehreren Ex-Managern unter anderem gewerbsmäßigen Bandenbetrug, Bilanzfälschung und Marktmanipulation vor. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages soll klären, welche Fehler Regierung und Behörden in dem Fall gemacht haben.

Keine echte Fehlerkultur

„Bis heute hat Frau Roegele nicht verstanden, was echte Fehlerkultur bedeutet“, kritisierte der Grünen-Politiker Danyal Bayaz am Rande der Befragung. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) habe viel zu lange die schützende Hand über sie gehalten. Auch die CSU kritisierte Roegele: „Es hat sich das erschütternde Bild einer Aufsichtsbehörde weiter verdichtet, die offenbar mit der Lage völlig überfordert war“, sagte Michelbach der Nachrichtenagentur Reuters. „Es ist aber klar geworden, dass das Bundesfinanzministerium in die Entscheidung über das Leerverkaufsverbot Mitte Februar 2019 eingebunden war und nicht widersprochen hat.“ Es stehe damit voll in der Verantwortung.

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