Schlechte Chancen für LBS Südwest
igo Stuttgart – Nach der Bausparkasse Badenia wird wohl auch die Landesbausparkasse (LBS) Südwest bezüglich einer Kündigungsklausel eine Niederlage vor Gericht kassieren. Beide Häuser waren von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen einer Kündigungsklausel in Bausparverträgen verklagt worden. Sie erlaubt es der Bausparkasse, einen Bausparvertrag nach 15 Jahren einseitig zu kündigen, wenn der Sparer bis dahin kein Darlehen in Anspruch genommen hat. Die Klausel der Badenia wurde in ihrer Formulierung bereits vom Landgericht Karlsruhe als unzulässig eingestuft (vgl. BZ vom 2. September). Die Klage gegen die LBS wurde am Donnerstagnachmittag in Stuttgart verhandelt. Das Urteil soll am 16. November verkündet werden.Dem Vorsitzenden Richter in Stuttgart zufolge hat die Kammer “gewisse Bedenken gegen die Klausel”. Die Verbraucherzentrale hält sie für unangemessen, weil es Sparer gebe, die mit dem Einverständnis der Bausparkasse kleinere Sparraten einzahlten. Die Verträge seien demnach nach 15 Jahren nicht zuteilungsreif. Bei einer Kündigung hätten diese Kunden jahrelang umsonst gespart. Die LBS hält dagegen, dass die Anzahl dieser Kunden sehr überschaubar sei. Die meisten Verträge seien nach zehn Jahren zuteilungsreif, womit den Kunden mehr als vier Jahre blieben, um ihr Darlehen abzurufen. Die LBS hat die Klausel 2005 eingeführt. Erste Kündigungen wären also erst 2020 möglich. Auch der Verband der Privaten Bausparkassen hat die Klausel in seinen Muster-Geschäftsbedingungen. Gegen diese Organisation klagt die Verbraucherzentrale ebenfalls, und zwar in Berlin.