DSGVO

Schufa mobilisiert Firmenkunden im Rechtsstreit um Score

Der Europäische Gerichtshof entscheidet demnächst, ob die automatische Erstellung des Schufa-Scores gegen die europäische Datenschutzverordnung verstößt. Dafür will die Auskunftei sich und ihre Firmenkunden wappnen.

Schufa mobilisiert Firmenkunden im Rechtsstreit um Score

Schufa mobilisiert Firmenkunden vor Urteil des EU-Gerichts

Auskunftei spielt Relevanz der Bonitätsbewertung herunter

jsc/lee Frankfurt

Die Schufa hat ihre wichtigsten Firmenkunden angeschrieben und ihnen nahegelegt, den von ihr automatisch erstellten Score zur Bonitätsbewertung als nicht maßgeblich für die eigenen Geschäftsentscheidungen einzustufen. Damit will sich die Auskunftei für den Fall wappnen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Einschätzung des Generalanwalts Priit Pikamäe folgt. Er vertritt die Auffassung, dass die gegenwärtige Praxis, den Schufa-Score automatisch zu erstellen, einen Verstoß gegen die europäische Datenschutzverordnung darstellt, falls dieser "maßgeblich" ist für die Vergabe von Krediten oder den Abschluss von Handyverträgen.

40 bis 50 Adressen angeschrieben

Wie zu hören ist, hat die Schufa etwa 40 bis 50 Großkunden angeschrieben und diese um eine schriftliche Bestätigung gebeten, dass der Score für ihre Geschäftsentscheidungen nicht maßgeblich sei. Ein Sprecher bestätigte den Vorgang, über den zuerst die "Süddeutsche Zeitung" und der Norddeutsche Rundfunk berichtet haben. Wie viele Adressen angeschrieben wurden, ließ der Sprecher offen.

Die Schufa agiert bei der Erstellung der Scores auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes und beruft sich dabei auf § 31 Abs. 2, der den Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften regelt. Der EuGH prüft zurzeit, ob die automatische Erstellung des Scores einen Verstoß gegen § 22 der europäischen Datenschutzverordnung (DSGVO) darstellt. Darin ist geregelt, dass für ein sogenanntes Profiling die Zustimmung der Verbraucher eingeholt werden muss.

Folgt das Gericht dem Generalanwalt, dessen Wort in der Regel Gewicht beigemessen wird, würde der Aufwand für die Schufa-Kunden steigen. Alle, deren Entscheidung maßgeblich auf dem Schufa-Score basiert, müssten sich dann vorab die Zustimmung ihrer potenziellen Kunden einholen. Die Auskunftei begründete das Kundenanschreiben dann auch damit, dass es für sie wichtig sei, in Erfahrung zubringen, ob der Score tatsächlich in aller Regel nicht maßgeblich ist. Die Wiesbadener wollen den Bonitäts-Score lieber als "wertvollen Baustein der Risikobewertung" verstanden wissen, allerdings nur "in Ergänzung zu anderen Informationen, die der Schufa nicht vorliegen".

Banken und Online-Händler ziehen nach Darstellung der Auskunftei weitere Daten hinzu, und Telekommunikationsfirmen gewährten häufig auch bei negativem Schufa-Eintrag und geringem Score einen Vertrag. "Wir gehen nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass der Bonitätsscore in aller Regel nicht maßgeblich für die Entscheidungsfindung ist", heißt es in der Mitteilung.

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