Schweiz will Hilfe ausweiten

Börsen-Zeitung, 3.9.2015 dz Zürich - Die Schweiz soll in Zukunft auch auf der Grundlage von gestohlenen Bankdaten Steueramtshilfe leisten. Einen entsprechenden Einschub hat die Regierung in ihren Vorschlag für ein revidiertes Steueramtshilfegesetz...

Schweiz will Hilfe ausweiten

dz Zürich – Die Schweiz soll in Zukunft auch auf der Grundlage von gestohlenen Bankdaten Steueramtshilfe leisten. Einen entsprechenden Einschub hat die Regierung in ihren Vorschlag für ein revidiertes Steueramtshilfegesetz eingebaut, der am Mittwoch in die öffentliche Anhörung ging. Bereits 2013 hatte der Bundesrat eine Lockerung vorgeschlagen, stieß aber auf breiten Widerstand aus Politik und Wirtschaft. Der neuerliche Versuch erfolgt vor dem Hintergrund des Länderexamens durch das Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen. Die Schweiz hat die zweite Phase der Länderüberprüfung bislang nicht bestanden und riskiert deshalb, von der OECD, wie schon 2009, auf eine schwarze Liste steuerlich unkooperativer Länder gesetzt zu werden.Zahlreiche Länder sind der Auffassung, dass auch die Verwendung illegal erworbener Bankdaten legitim ist, wenn sie der Auffindung von Steuerhinterziehern dient. Auch das deutsche Bundesfinanzministerium vertritt diese Position. Die bundesrätliche Gesetzesnovelle der Schweiz dürfte es aber auch bei zweitem Anlauf nicht leicht haben, obwohl gestohlene Bankdaten weiterhin nicht für Steueramtshilfezwecke eingesetzt werden dürfen, wenn sie von einem Staat aktiv beschafft werden.