Schweizer Banken schlucken im Steuerstreit bittere Pille

Neue Vereinbarung mit den USA sieht höhere Strafzahlungen vor

Schweizer Banken schlucken im Steuerstreit bittere Pille

dz Zürich – Das Ende des langwierigen Steuerstreites zwischen der Schweiz und Amerika rückt näher. Am Mittwoch hat die Schweizer Regierung (Bundesrat) einer zwischenstaatlichen Vereinbarung grünes Licht erteilt, nachdem sie am Montag auch die Zustimmung der Schweizerischen Bankiervereinigung erhalten hatte. Die Vereinbarung soll Schweizer Banken die Teilnahme an einem amerikanischen Programm ermöglichen, unter dem sie sich zu allfälligem Fehlverhalten im Umgang mit amerikanischen Steuerflüchtlingen bekennen und gegebenenfalls Strafen zahlen müssen.In einer ersten Vereinbarung wollte die Schweiz ihre Banken zur Lieferung umfangreichen Datenmaterials über die an den mutmaßlichen Steuervergehen beteiligten Personen wie Bankmitarbeiter, Anwälte, Vermögensverwalter und Treuhänder ermächtigen und dafür deren Einspruchrechte im Rahmen eines als “Lex USA” bekannt gewordenen Spezialgesetzes einschränken.Hingegen soll das nun vorliegende Programm im Rahmen der bestehenden schweizerischen Rechtsordnung durchgeführt werden, wie das Eidgenössische Finanzdepartement am Mittwoch in einer kurzen Mitteilung bekannt gab. Die Lex USA wurde vom Parlament am 19. Juni verworfen.Obwohl die Hoheit zur Veröffentlichung des Programms allein beim amerikanischen Justizministerium liegt, sind gestern als Folge einer Indiskretion in Bankenkreisen wesentliche Teile davon publik geworden.Informationen des “Tages-Anzeigers” zufolge sollen die schuldigen Banken im Vergleich zum ersten Vorschlag höhere Strafen zahlen und einen Verjährungsverzicht für die Strafverfolgung leisten müssen. Obwohl das Programm im Verwaltungsrat der Bankiervereinigung heftige und kontroverse Diskussionen ausgelöst hatte, wie eine Sprecherin auf Anfrage bestätigte, begrüßt die Branchenorganisation die Entscheidung des Bundesrates als letzten Schritt zu einer raschen und abschließenden Bereinigung der US-Vergangenheit.—– Nebenstehender Kommentar- Bericht Seite 3