Schweizer Bundesrat heizt Banken ein

Eigenmittelanforderungen werden deutlich verschärft - Credit Suisse und UBS signalisieren Zustimmung

Schweizer Bundesrat heizt Banken ein

Die Schweizer Regierung will die Eigenmittelanforderungen an die systemrelevanten Banken deutlich verschärfen. Damit würden Großbanken wie UBS und Credit Suisse besonders hohe Eigenmittel im Verhältnis zu ihrer Bilanzsumme vorhalten müssen. Die Institute sehen sich aber auf einem guten Weg, diese Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen.tl Frankfurt – Die Schweizer Großbanken sind zuversichtlich, die verschärften Eigenmittelanforderungen, die die Schweizer Regierung, der Bundesrat, am Mittwoch grundsätzlich beschlossen hatte, fristgerecht erfüllen zu können. Die UBS teilte noch am Mittwochabend mit, sie werde die Leverage Ratio, also das Verhältnis des regulatorischen Eigenkapitals zur ungewichteten Bilanzsumme, von 3,5 % hartem Kernkapital durch Gewinnthesaurierung erreichen. Dabei solle aber weiterhin die Hälfte des Nettogewinns ausgeschüttet werden – sofern bei Vollumsetzung von Basel III die Kernkapitalquote mindestens 13 % bzw. mindestens 10 % (gestresst) erreicht. Für die vollständige Erfüllung der neuen Anforderungen will die UBS die Umsetzungsfrist bis Ende 2019 voll ausnutzen. Kapitalerhöhung kommtDieCredit Suisse hatte noch am Mittwoch vor Veröffentlichung des Bundesrat-Beschlusses zwei Aktienkapitalerhöhungen angekündigt. Durch die Neuausgabe von Aktien und eine Bezugsrechtsemission will die Bank insgesamt rund 6 Mrd. sfr einnehmen. Damit solle das harte Kernkapital gestärkt werden, teilte die Credit Suisse mit. Zum Beschluss des Bundesrates heißt es nun, man unterstütze die “sehr anspruchsvollen” Anpassungen. Die strategische Neuausrichtung der Credit Suisse und die angekündigte Kapitalerhöhung “stellt die Einhaltung der neuen Regeln sicher”. Die Lösung der Too-big-to-fail-Problematik sei auch ein eigenes Anliegen, an dem die Bank konsequent mit Regulatoren, Politik und Industrie arbeite.Der Schweizer Bundesrat hatte am 21. Oktober Eckwerte für Anpassungen der geltenden Too-big-to-fail-Bestimmungen verabschiedet. Dabei geht es um die Kapitalanforderungen für systemrelevante Banken. Dazu gehören die global tätigen UBS und Credit Suisse sowie die Zürcher Kantonalbank, Postfinance (Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post) und Raiffeisen Schweiz.Alle systemrelevanten Banken müssen nach den Going-Concern-Anforderungen über ausreichend Kapital zur Weiterführung ihres Geschäfts verfügen, so dass sie auch in einer Stresssituation weder staatlich unterstützt noch saniert oder abgewickelt werden müssen. Die Sockelanforderung für die Leverage Ratio beträgt dabei 4,5 % und bezogen auf die risikogewichteten Aktiva 12,9 %, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit. Nationalrat will mehrDamit bleibt der Bundesrat hinter den Vorstellungen des Nationalrats, der großen Kammer des Schweizer Parlaments, zurück. Er hatte am 24. September gefordert, “innerhalb von zwei Jahren die ungewichtete Eigenkapitalquote der Vermögensverwaltungs- und Geschäftsbanken auf 6 % zu erhöhen” (vgl. BZ vom 25. September). Die zuständige Finanz-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hatte sich schon im Parlament gegen die Resolution ausgesprochen.Bei den beiden Großbanken kommt noch eine sogenannte progressive Komponente hinzu, die sich an ihrem Marktanteil und ihrer Größe bemisst. Danach liegt nach Angaben des EFD für UBS und Credit Suisse die Leverage Ratio bei insgesamt 5 % und bei 14,3 % bezogen auf die risikogewichteten Aktiva. Bei der Leverage Ratio können maximal 1,5 % durch Contingent Convertible Bonds erfüllt werden, bei den risikogewichteten Aktiva sind es maximal 4,29 %. Diese Tier-1-Anleihen müssen nach Angaben der Finma dann gewandelt oder abgeschrieben werden, wenn die Quote des harten Kernkapitals unter 7 % fällt. Die restlichen Anforderungen könnten durch qualitativ hochstehendes hartes Kernkapital erfüllt werden, so das EFD. Nach Angaben der Finanzaufsicht Finma liegt die Tier-1-Leverage-Ratio (nach Ablauf der Übergangsregeln) der UBS aktuell bei 3,6 % und die der Credit Suisse bei 3,7 %. Weiteres Kapital erforderlichZusätzlich zu den Going-Concern-Anforderungen müssen international tätige systemrelevante Banken weiteres Kapital halten, um ihre Sanierung zu gewährleisten oder die systemrelevanten Funktionen in einer funktionsfähigen Einheit weiterzuführen und die anderen Einheiten ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel abzuwickeln (Gone Concern). Deshalb müssten die beiden Großbanken nochmals 5 % für die Leverage Ratio und 14,3 % bezogen auf die risikogewichteten Aktiva halten. Diese Anforderungen würden grundsätzlich durch Bail-in-Instrumente erfüllt, also Anleihen mit durch die Aufsichtsbehörde auszulösender Wandlung, heißt es beim EFD weiter. Erleichterungen seien hier möglich, doch dürften die Leverage Ratios nicht unter den international üblichen Standard von 3 % und die risikogewichteten Aktiva nicht unter 8,6 % fallen.Damit liege für global systemrelevante Banken die Gesamthöhe des verlusttragenden Kapitals bei 10 % des Gesamtengagements oder 28,6 % der risikogewichteten Aktiva, teilte die Finma mit. Sie begrüßt die Beschlüsse des Bundesrates ausdrücklich. “Die Schweiz gehört damit zu den Ländern mit international führenden Going-Concern-Anforderungen für global systemrelevante Banken und legt zudem als erstes Land verbindliche Gone-Concern-Anforderungen fest”, sagt Finma-Direktor Mark Branson. “Sie nimmt damit international eine Führungsrolle ein.” SNB stimmt auch zuIn die gleiche Kerbe schlägt die Schweizerische Nationalbank (SNB). “Mit diesen Maßnahmen wird die Schweiz sowohl bei den Anforderungen mit Bezug auf den Going-Concern- als auch mit Bezug auf den Gone-Concern-Fall wieder zu den international führenden Ländern gehören. Die SNB betrachtet dies als unerlässlich, da die Too-big-to-fail-Problematik in der Schweiz besonders stark ausgeprägt ist.”Schließlich müssen die Schweizer systemrelevanten Banken ihre Notfallpläne innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem sie für systemrelevant erklärt wurden, vollständig umgesetzt haben. Credit Suisse und UBS müssen ihre Notfallpläne bis zum 31. Dezember 2019 vollständig umgesetzt haben.Das EFD muss nun Änderungen der Eigenmittelverordnung und der Bankenverordnung ausarbeiten, eine Anhörung dazu durchführen und die Verordnungstexte dem Bundesrat im ersten Quartal 2016 vorlegen.