Geldwäscheprävention

Schweizer Finanzmarktaufsicht greift bei Geldwäsche-Fall durch

Die Genfer Privatbank Mirabaud verstößt laut Finma gegen Finanzmarktrecht und verletzt Geldwäschepflichten. Die Finma habe 12,7 Mill. Franken eingezogen

Schweizer Finanzmarktaufsicht greift bei Geldwäsche-Fall durch

Schweizer Finanzmarktaufsicht greift bei Geldwäsche-Fall durch

Reuters Zürich

Die Schweizer Privatbank Mirabaud & Cie hat nach Einschätzung der Finanzmarktaufsicht (Finma) schwer gegen Finanzmarktrecht verstoßen. Das Genfer Institut habe ihre Pflichten in der Geldwäschebekämpfung verletzt, erklärte die Behörde am Dienstag. So habe der Vermögensverwalter die wirtschaftlichen Hintergründe von Kundenbeziehungen und Transaktionen in Zusammenhang mit einem inzwischen verstorbenen Geschäftsmann, dem Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde, ungenügend überprüft und dokumentiert.

Mirabaud ist eine internationale Finanzgruppe mit Hauptsitz in Genf. Sie ist die drittgrößten Privatbank der Stadt. Angeführt von Partnern ist Mirabaud in der Vermögensberatung, dem Asset-Management und dem Brokerage tätig. Per Juni 2024 betrug das verwaltete Kundenvermögen 32,4 Mrd. Franken.

Mirabaud habe seit 2010 mehrere Geschäftsbeziehungen mit Firmen und Finanzkonstrukten unterhalten, die direkt oder indirekt mit dem Geschäftsmann in Verbindung gestanden haben könnten, erklärte die Finma. Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen habe die Bank bis zu 1,7 Mrd. Dollar an Vermögen verwaltet. Zeitweise hätten diese Vermögen fast zehn Prozent des Gesamtvolumens der Bank ausgemacht.

Fast 13 Millionen Franken eingezogen

Die Finma habe 12,7 Mill. Franken an unrechtmäßig erwirtschafteten Gewinnen eingezogen und drei Verfahren gegen Personen eröffnet. Bis die Bank das interne Kontrollsystem verbessert und alle ihre Kundenbeziehungen überprüft habe, dürfe Mirabaud keine neuen Kunden mit erhöhten Geldwäscherisiken aufnehmen.

Mirabaud wies darauf hin, dass die Privatbank in dem Verfahren mit der Behörde kooperiert habe. „In den letzten Jahren hat die Bank operative, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Verbesserung seiner Compliance- und Risikomanagementprozesse durchgeführt und ist engagiert, in dieser Hinsicht die höchsten Standards einzuhalten.“

Beschwerde abgewiesen

Der Entscheid sei seit August 2023 rechtskräftig, erklärte die Finma. Doch die Bank habe sich vor Gericht gegen eine Veröffentlichung des Falls gewehrt. Diese Beschwerde sei nun aber vom höchsten Schweizer Gericht abgewiesen worden.

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