Schweizer Großbanken machen sich fit zur Abwicklung

Credit Suisse will bis Mitte 2015 so weit sein

Schweizer Großbanken machen sich fit zur Abwicklung

dz Zürich – Nie wieder Lehman. Der unkontrollierte Kollaps, mit dem die Wall-Street-Bank die internationale Finanzwelt erschüttert hatte, schreckte die Politik und die Aufsichtsbehörden rund um den Globus auf – die Schweizer ganz besonders. Die beiden Großbanken UBS und Credit Suisse gelten als zu groß und bedeutend, um sie ohne Risiken für die Stabilität des Weltfinanzsystems einfach in Konkurs gehen lassen zu können. Gleichzeitig hält man die beiden Institute in der Schweiz aber für zu groß, als dass den Steuerzahlern das Risiko einer staatlichen Rettung zuzumuten wäre. Pläne entworfenVor diesem Hintergrund haben die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) rasch Pläne entworfen, wie die Großbanken im Krisenfall konkursfähig gemacht beziehungsweise sogar saniert werden könnten. Die entsprechende Strategie hat die Finma im August in einem Positionspapier veröffentlicht. Die Banken sind nun mit Hochdruck dabei, ihre Strukturen dem Ziel der Regulatoren anzupassen.Gestern hat die Credit Suisse ein Programm bekannt gegeben, unter dem sich die Bank bis Mitte 2015 organisatorisch so aufstellen will, dass sie die Anforderungen an die weltweite Sanierungs- und Abwicklungsplanung erfüllen kann. Die Zielsetzung ist insofern bemerkenswert, als es eine weltweite Sanierungs- und Abwicklungsplanung noch gar nicht gibt. Während die Behörden in Amerika, Großbritannien und der Schweiz noch einigermaßen kompatible Vorstellungen zu haben scheinen, was unter einer solchen Planung exakt zu verstehen ist, sieht sich die EZB mit divergierenden nationalen Interessen der EU-Staaten konfrontiert.So oder so verfolgt die Schweiz den Ansatz, dass die Großbanken auch in einem Krisenfall als Gruppe erhalten bleiben und zum Zweck einer geordneten Sanierung oder gar Abwicklung rekapitalisiert werden können. Die Finma erhebt dabei den Anspruch, diesen Prozess auch international zu steuern und zu koordinieren. Der zentrale Punkt dieses Ansatzes ist, dass die Finma den Schuldenschnitt zur Deckung von Verlusten bei der obersten Einheit des Konzerns, also beim Schweizer Mutterhaus, veranlassen und damit auch Verluste bei anderen Konzerngesellschaften im Ausland decken kann.Die Credit Suisse will ihre rechtliche Struktur nun so anpassen, dass die Finma den Plan im Bedarfsfall möglichst friktionslos mit den ausländischen Behörden umsetzen kann. In der Schweiz wird dafür eine Tochtergesellschaft gegründet, die das hierzulande gebuchte Kredit- und Vermögensverwaltungsgeschäft zusammenfasst. In Großbritannien wird eine einzige Tochtergesellschaft für das europäische Investment Banking gegründet. Dasselbe geschieht in Amerika, wozu gewisse US-Derivategeschäfte, die derzeit noch in London gebucht werden, zu repatriieren sind. Schließlich werden für globale Infrastrukturaufgaben nochmals zwei Tochtergesellschaften in Amerika und in der Schweiz gegründet, welche getrennt mit Kapital unterlegt werden sollen.Die Struktur soll gewährleisten, dass die Finma das viele Kapital, das sie im Krisenfall von den Aktionären, aber auch von den Gläubigern abrufen kann, effizient für eine Sanierung oder geordnete Abwicklung des Konzerns einsetzen kann. Für diesen Beitrag gewährt die Finma einen Rabatt auf den gesetzlich verlangten Eigenmittelunterlegungssatz, den die Credit Suisse nun zu verdienen hofft. Ob die Bank am Ende tatsächlich weniger Eigenmittel benötigt, hängt allerdings auch davon ab, was sich bei den Eigenmittelanforderungen tut, die die Aufsichtsbehörden im Ausland den Auslandsbanken in ihren Ländern auferlegen. UBS ist noch nicht bereitAuch die UBS hat im Zusammenhang mit der Notfallplanung im jüngsten Quartalsbericht die Möglichkeit zur Schaffung einer Schweizer Tochterbank erwähnt, in welcher die Schweizer Aktivitäten zusammengefasst werden könnten. Doch die größte Schweizer Bank ist für die Umsetzung eines Planes à la Credit Suisse noch nicht bereit. Der Konzern verfügt im Unterschied zu seiner Rivalin über keine Holdingstruktur, sondern über ein Netz von Zweigniederlassungen. Dieser Unterschied beeinflusst die mögliche Kapitalausstattung der Einheiten und ist deshalb für die Aufsichtsbehörden von großer Relevanz.