Schweizer Nationalbank entlastet Banken weiter

Freigrenze für strafzinsbefreite Einlagen erhöht

Schweizer Nationalbank entlastet Banken weiter

dz Zürich – Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die jüngste Senkung des Einlagenzinses für Geschäftsbanken der Europäischen Zentralbank (EZB) vorerst nicht nachvollzogen und belässt den Leitzins bei -0,75 %. Gleichzeitig hat die Notenbank der Eidgenossen aber die Bedingungen gelockert, unter denen sie den Geschäftsbanken in der Schweiz den Negativzins weiterverrechnet. Die Lockerung führt dazu, dass von den bei der SNB geparkten Guthaben der Geschäftsbanken von aktuell etwa 590 Mrd. sfr rund 400 Mrd. sfr vom Minuszins befreit werden. Das entspricht einer Strafzinsbefreiung von rund zwei Dritteln aller Einlagen.Die EZB, die in der vergangenen Woche die Einführung eines analogen Staffelzinsmodells angekündigt hatte, befreit nur rund 50 % der Einlagen. Allerdings sind die Notenbankeinlagen der europäischen Geschäftsbanken proportional betrachtet ungleich geringer als jene der Geschäftsbanken in der Schweiz. Belastung etwa halbiertDie Lockerung der Freigrenze führt nach Berechnungen von Fachleuten dazu, dass die Negativzinsbelastung der Schweizer Geschäftsbanken von derzeit rund 2 Mrd. sfr pro Jahr auf etwas über 1 Mrd. sfr sinken wird. Die Banken reagierten positiv auf die Entscheidung, nachdem sie in den vergangenen Wochen und Monaten immer lauter gegen die Politik der Notenbank protestiert hatten. Die Schweizerische Bankiervereinigung spricht auf Anfrage von einer Anpassung “in die richtige Richtung”. Dies zeige, dass die SNB die Situation der Banken berücksichtige. Das Ziel der Nationalbank besteht offensichtlich darin, die Gefahr zu mindern, dass die Banken die Lasten der Negativzinsen an das breite Publikum der Kleinsparer weitergeben. UBS-Chefökonom Daniel Kalt sagte, er bewerte dieses Risiko nun als “eher gering”. Die Drohung bleibt allerdings im Raum. Zwar erklärt der Bankenverband, die Weitergabe des Negativzinses an Sparer sei “grundsätzlich nicht wünschenswert”, aber ob das Thema nun vom Tisch sei, lasse sich “zum jetzigen Zeitpunkt” nicht sagen. Mögliche weitere ZinssenkungUBS-Ökonom Kalt formuliert es noch etwas deutlicher: “Aufgeschoben ist eventuell nicht aufgehoben.” Die Fortsetzung hänge auch davon ab, was in den kommenden Monaten rund um die SNB und eine mögliche Leitzinssenkung geschehen werde. “Die SNB signalisiert mit ihrem Schritt einerseits, dass die Negativzinsphase noch sehr lange andauern wird. Andererseits dürfte sie damit das Feld für mögliche weitere Zinssenkungen geebnet haben”, sagte Kalt.In der Tat schreibt die SNB in ihrem am Donnerstag verbreiteten Kommuniqué, dass die geänderte Berechnungsgrundlage für die Freibeträge “auch in Zukunft den geldpolitischen Handlungsspielraum sicherstellt”. Die Möglichkeit, dass die SNB den Negativzins bei einer neuerlichen Aufwertung des Frankens weiter ins Minus drücken wird, bleibt deshalb gegeben. Die SNB muss jetzt aufpassen, dass sie nicht in den Verdacht gerät, dem Druck der Bankenlobby nachzugeben.Befreit werden ab November die Giroguthaben, die das 25-Fache der Mindestreserven übersteigen. Bisher belief sich die Befreiung auf das 20-Fache der Mindestreserven, die derzeit rund 17 Mrd. sfr betragen. Im Unterschied zum alten Regime berechnet die SNB die Freigrenze nicht mehr auf der Grundlage eines festen Mindestreservebetrages, sondern auf einem Durchschnittswert der vergangenen 36 Monate. So kann sich die Freigrenze dynamisch entwickeln, was eine unnötige Belastung des Bankensektors verhindern soll.