Sino will Futures-Verbot verhindern
bg Frankfurt
Der Broker Sino hat am Mittwoch erklärt, dass er Widerspruch einlegt gegen das geplante „BaFin-Verbot“ von Futures. Dies hatte die BaFin mit einer Allgemeinverfügung Ende September beschlossen. Damit wäre Wertpapierfirmen Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von Terminkontrakten an Kleinanleger mit Sitz in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 verboten. Sino-Chef Ingo Hillen betont, dass ein mögliches Verbot wirtschaftlich für sein Unternehmen nicht relevant wäre. Auch sei die Anzahl der betroffenen Kleinanleger, also der Investoren, die überhaupt mit Futures handeln, marginal, liege dieser Anteil in Deutschland doch deutlich unter 1 %.
Eingreifen überflüssig
Hillen geht es also um etwas Grundsätzliches. Ein konkreter Missstand oder Fakten, die das Einschreiten der BaFin tatsächlich erforderlich machten, würden in der Begründung der Allgemeinverfügung nicht aufgeführt, heißt es in seiner Stellungnahme. Bemängelt werde von der BaFin in der Allgemeinverfügung nur, dass es bei Futures auch zu Nachschusspflichten der Kunden kommen könnte. Ereignisse, bei denen eine hohe oder auch nur eine wesentliche Nachschusspflicht tatsächlich eingetreten sei, habe die BaFin in ihrer Marktuntersuchung nur in ganz wenigen Einzelfällen feststellen können. Im Übrigen könne man an der Stelle, wenn es denn sein müsse, mit Nachregulierung die Margin-Erfordernisse erhöhen, so Hillen gegenüber der Börsen-Zeitung. Außerdem könne man den Anlegerschutz für Privatanleger beim Futures-Handel erhöhen, indem die Risikohinweise noch weiter verstärkt würden. Darüber hinaus müsse überhaupt speziell überprüft werden, welche Verluste Privatanleger mit Futures gemacht hätten.
Kein Freund von Verboten
Hillen ist grundsätzlich kein Freund von Verboten und erinnert daran, dass in der Regulierung immer das mildeste Mittel zu wählen sei. Er ist auch Realist und befürchtet, dass sein Widerspruch abgelehnt wird – weist aber auf die praktischen Auswirkungen eines Futures-Verbots hin: Nach geltender Rechtslage und bei Anwendung der BaFin-Allgemeinverfügung könnten in Zukunft nur noch Menschen, die bereits im Handelsbereich einer Bank gearbeitet haben und die darüber hinaus auch noch sehr vermögend seien, mit Futures handeln. Faktisch bedeute die Allgemeinverfügung der BaFin eine aktive Förderung von Zertifikaten und Optionsscheinen der etablierten Banken. Der Anleger müsse dann die diesen Produkten inhärenten, regelmäßig höheren Kosten tragen und bekomme gerade in volatilen Marktphasen nicht den bestmöglichen Preis, nämlich den des Futures als Referenzprodukts, sondern eines Derivats auf diesen (Referenz-)Future.