Gesetzentwurf

So stellt sich die EU-Kommission den digitalen Euro vor

Kostenloses Basisangebot für sämtliche Kunden und viel Freiraum für die EZB: Für Bankenvertreter bewahrheitet sich mit einem Gesetzentwurf zum Digitalen Euro manche Befürchtung.

So stellt sich die EU-Kommission den digitalen Euro vor

Banken beim digitalen Euro in der Pflicht

EU-Kommission will kostenloses Basisangebot für alle – Sämtliche Kreditinstitute einbezogen – Viel Spielraum für EZB

rec Luxemburg

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission müssen künftig sämtliche Kreditinstitute in der Eurozone ihren Kunden gratis einen digitalen Euro anbieten. Das geht aus einem entsprechenden Gesetzentwurf hervor, der der Börsen-Zeitung vorliegt. Darin spricht sich die EU-Kommission klar für die Einführung eines digitalen Euro für Privatkunden aus. Bis zur offiziellen Vorstellung, die für den 28. Juni vorgesehen ist, sind Änderungen möglich.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat schon vor Jahren Vorarbeiten für die Einführung eines digitalen Euro aufgenommen. Entschieden ist noch nichts, ein solcher Beschluss des EZB-Rats gilt indes als sehr wahrscheinlich. Mit der neuen Verordnung steckt die EU-Kommission den rechtlichen Rahmen dafür ab.

In der Bankenlandschaft werden die Pläne mit großer Aufmerksamkeit und gewisser Nervosität verfolgt. Dort fürchtet man, dass die EZB mit einem eigenen Zahlungsverkehrssystem privaten Banken und Sparkassen Konkurrenz machen wird. Außerdem pochen Branchenvertreter auf strikte Obergrenzen, wie viel Geld Kunden in digitalen Euro halten und mit ihm transferieren dürfen.

Diskussion um Obergrenze

Dem Entwurf zufolge sind zwar Obergrenzen fest vorgesehen, um den digitalen Euro als Wertanlage zu begrenzen. Allerdings soll es allein in der Hand der EZB liegen, die Höhe solcher Halte- oder Transaktionslimits festzulegen. Damit lässt der Gesetzentwurf ein aus Sicht von Bankenvertretern zentrales Merkmal des digitalen Euro offen. Die Vorstellungen gehen weit auseinander: In Kreisen der EZB ist von 3.000 Euro die Rede, in der Finanzbranche hält man maximal 500 Euro für verschmerzbar.

Mit dem Vorschlag habe die EU-Kommission die Gelegenheit verpasst, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um die negativen Auswirkungen eines digitalen Euro auf Kreditvergabe und Liquidität zu verhindern, heißt es in europäischen Bankenkreisen. „Bei einem Projekt dieser Größenordnung und derartigem Potenzial, bestehende Geschäftsstrukturen zu sprengen, hätte man ein vorsichtigeres Vorgehen erwarten können.” Offen bleibe zudem, wie die Kosten aufgeteilt würden. In einem Positionspapier fordert die Deutsche Kreditwirtschaft ein „faires Vergütungsmodell”.

Pflicht auch für Händler

„Alle Kreditinstitute, die Zahlungsverkehrsdienste anbieten, müssten ihren Kunden Basiszahlungsdienste mit dem digitalen Euro anbieten”, heißt es in dem Entwurf. Diese Basisfunktionen müssten „kostenlos” sein. Über die Basisfunktionen hinaus sollen zusätzliche Angebote möglich sein, die sich Banken und Sparkassen auch etwas kosten lassen dürfen. Reine Zahlungsdienstleister könnten ihren Kunden den digitalen Euro ebenfalls anbieten, stünden den Plänen zufolge aber nicht in der Pflicht.

Ziel von EU-Kommission und EZB ist, dass Kunden überall und jederzeit in der Lage sind, mit dem digitalen Euro zu bezahlen – auch ohne Verbindung zum Internet. Im Falle einer Einführung sollen deshalb alle Händler verpflichtet sein, den digitalen Euro wie Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Für Bankenvertreter bestätigen sich mit dem Gesetzentwurf Befürchtungen, wonach die EZB mit einem eigenen Zahlungsverkehrssystem in den Markt drängt. Geplant sei offenbar eine Mischung aus Bargeldersatz und staatlichem Girokonto zu Preisen, die die EZB diktiere, heißt es in Kreisen der Kreditwirtschaft. Die EU-Kommission wolle der EZB einen Freifahrtschein ausstellen und weitgehend freie Hand lassen, so der Eindruck.

Notenbank und EU-Gesetzgeber stellen das in Abrede und sehen einen digitalen Euro als Ausgangspunkt für privatwirtschaftliche Zahlungsdienste. Sie halten ihn als Pendant zu Bargeld für wichtig, weil sich die Zahlungsgewohnheiten immer stärker ins Digitale verschieben (siehe Grafik). Nötig sei auch im digitalen Zahlungsverkehr ein „monetärer Anker”, heißt es im Gesetzentwurf.

Im Kreise der Euro-Finanzminister werden derweil Fragen nach dem Mehrwert eines digitalen Euro immer drängender, wie am Rande von Beratungen in Luxemburg verlautete. Für den CSU-Europaabgeordneten Markus Ferber bleibt die EU-Kommission die Antwort auf diese Frage nach wie vor schuldig. „Weder EZB noch Europäische Kommission haben bisher plausibel erklären können, worin der konkrete Mehrwert des digitalen Euros für die Bürger besteht.”

In einer neuen Verordnung steckt die EU-Kommission den rechtlichen Rahmen für den digitalen Euro ab. Einem Gesetzentwurf zufolge soll die Europäische Zentralbank viel Freiraum bekommen und beispielsweise selbst Obergrenzen festlegen können. Für Bankenvertreter bewahrheiten sich auch andere Befürchtungen.

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