Spacs sind nun auch an der Six willkommen
dz Zürich
Spacs können sich ab dem 6. Dezember auch an der Six Swiss Exchange notieren lassen. Mit einigem Rückstand auf andere Börsenbetreiber in Europa öffnet die Six ihre Plattform doch noch vor Jahresende für Special Purpose Acquisition Companies (Spacs). Das Vorhaben hat sich aufgrund einer Intervention der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht deutlich stärker in die Länge gezogen, als die Six-Betreiber noch im Frühjahr erwartet hatten.
Die Finma hatte Six aufgefordert, einen separaten Notierungsstandard für Titel dieser Art aufzusetzen, um einen angemessenen Grad an Anlegerschutz zu wahren. Das nun vorliegende Ergebnis dieses Prozesses, zu dem auch eine Anhörung der Six-Nutzer gehörte, sieht eine maximal dreijährige Frist vor, in der die Zweckgesellschaft aktiv werden und sich via Fusion oder Übernahme in ein ordentliches Unternehmen verwandeln muss (De-Spac). Die im Rahmen des Spac-IPO erzielten Erlöse aus dem Verkauf von Aktien oder Wandelanleihen müssen bis zu deren Verwendung auf einem Treuhandkonto einer Bank deponiert werden. Zudem verpflichtet das Schweizer Reglement die Spacs dazu, allen Aktionären grundsätzlich ein Rückgaberecht auf die im IPO erworbenen Aktien einzuräumen.
Verwaltungsrat, Management, Gründer und Sponsoren von Spacs haben verbindliche Lock-up-Vereinbarungen abzuschließen, wobei die minimale Haltefrist auf sechs Monaten festgelegt wurde. Für die Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder sowie für die Sponsoren gelten auch die üblichen Vorschriften bezüglich Offenlegung von Eigentransaktionen. Die Offenlegungspflichten treten einen Monat nach dem De-Spac in Kraft. Die Lancierung des Notierungsstandards ist ein Versuch der Six, Neuemittenten von der Abwanderung auf andere Märkte abzuhalten.