Späte Korrektur
Es klingt absurd: Ausgerechnet die Investmentbank Lehman Brothers, deren Pleite das globale Finanzsystem an den Rande des Abgrunds brachte, hat Anspruch auf Schadenersatz aus Optionsgeschäften, die wegen ihrer Insolvenz vorzeitig beendet wurden. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts, das sich auf Geheiß des Bundesgerichtshofs ein zweites Mal mit dem Streit zwischen einer Lehman-Tochter und zwei Investmentfirmen befassen musste, mag manch einem wie ein Schlag ins Gesicht erscheinen. Schließlich lernten Zigtausende Privatanleger an jenem schicksalhaften Tag im September 2008 auf schmerzhafte Weise die Bedeutung des Wortes Emittentenrisiko kennen. Trotzdem ist das neue Urteil richtig, weil es Rechtssicherheit schafft. Die beiden Firmen haben sich mit den Optionsgeschäften vertraglich zur Veräußerung der in ihrem Besitz befindlichen Aktien verpflichtet. Aus dieser Vereinbarung sollten sie sich keinesfalls herausstehlen können, unabhängig von der wirtschaftlichen Verfassung ihres Vertragspartners. Jede andere Entscheidung wäre ein Verrat an den Gläubigern der Pleitebank. lee