Startschuss für Mifid II

ESMA legt Konsultationspapier vor - Details zum Provisionsverbot

Startschuss für Mifid II

Europas Wertpapieraufseher starten den Dialog über die Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Die Industrie muss in den kommenden Wochen 844 Seiten Papier durcharbeiten. Dann kann die Branche Stellung nehmen.gbe/ck Frankfurt – Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat gestern ihre Konsultations- und Diskussionspapiere über die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II und der korrespondierenden Richtlinie Mifir vorgelegt. Damit ist ein wichtiger Grundstein für das Inkrafttreten der Markets in Financial Instruments Directive und die dazugehörige Regulation gelegt, die beide von 2017 an gelten sollen.”Der Start des Konsultationsprozesses ist ein wichtiger Schritt in der größten Revision der EU-Finanzmarktregulierung seit einer Dekade”, sagte ESMA-Chef Steven Maijoor. “Diese Änderungen sind ein Schlüsselfaktor bei dem Versuch, das Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherzustellen.”Unterhändler des Europaparlaments hatten sich Mitte Januar nach monatelangem Tauziehen auf die Inhalte der Regelwerke geeinigt. Drei Monate später winkten die Volksvertreter das Vorhaben durch, und die ESMA begann die Arbeit an den sogenannten technischen Standards, die die Vorschriften der Vorgaben präzisieren sollen. Die Finanzbranche wartete dringend auf die ESMA-Vorgaben. Denn viele Auswirkungen der Mifid lassen sich erst einschätzen, wenn klar ist, wie die Regeln genau aussehen.Die Aufseher legten gestern zwei Papiere mit insgesamt 844 Seiten vor, die die Finanzbranche in den kommenden Tagen erst verdauen muss. Die Vorschläge erstrecken sich über so ziemlich alle Bereiche des Wertpapiergeschäfts – von der Vorhandelstransparenz im Bondhandel über das Geschäft in Dark Pools bis hin zum Umgang mit Provisionen in der Beratung.Die neuen Regeln verbieten es unabhängigen Beratern, Provisionen anzunehmen. Abhängige Berater dürfen Zuwendungen nur dann annehmen, wenn diese die Qualität der Beratung steigern. Branchenvertreter rätselten bislang darüber, wie die ESMA diese Qualitätsverbesserungen detaillieren würde. Die Aufseher legten gestern eine Liste der Fälle vor, in denen sie nicht von einer Qualitätsverbesserung ausgehen würden – zum Beispiel, wenn Unternehmen die Provisionseinnahmen brauchen, um ihrem gewöhnlichen Geschäftsverkehr nachzukommen.Bei der Pflicht, bislang außerbörslich gehandelte Derivate künftig auf Plattformen zu handeln, will die ESMA auf der Clearingpflicht der Derivaterichtlinie Emir aufbauen. Wird ein Derivat als clearingpflichtig eingestuft, wollen die Aufseher innerhalb von sechs Monaten prüfen, ob auch eine Handelspflicht greifen soll.”Wir ermutigen alle, die diese Reformen betreffen, uns ihre Sichtweise mitzuteilen, damit wir sie bei unseren endgültigen Vorschlägen berücksichtigen können”, sagte ESMA-Chef Maijoor. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 1. August.—– Wertberichtigt Seite 8