Steuerfahnder durchleuchten Konten

Zahl der Abfragen durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Finanzbehörden ist 2012 so hoch wie nie zuvor

Steuerfahnder durchleuchten Konten

Die Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden haben im Jahr 2012 so viele private Konten durchleuchtet wie noch nie. Besonders das Bundeszentralamt für Steuern schaut den Bürgern genauer auf die Finger. Die erledigten Auskunftsersuche etwa von Finanzämtern, aber auch Behörden, die für Bafög oder Wohngeld zuständig sind, kletterten um mehr als 13 %.jur Frankfurt – Der Staat hat im Jahr 2012 mehr als 185 000 Mal private Konten durchleuchtet. Damit stieg die Zahl der Abfragen von Kontendaten durch Behörden, aber auch Polizei und Staatsanwaltschaft binnen Jahresfrist um 3 %. Insbesondere die Abrufe durch das Bundeszentralamt für Steuern nach § 93 Abgabenordnung (AO) haben deutlich angezogen, und zwar um 13 % auf mehr als 70 000. Das teilte das Bundesfinanzministerium am Montag auf Anfrage mit.In diese Kategorie der Kontenabfragen fallen Auskünfte an Finanzbehörden und an Behörden, die für die Genehmigung von Bafög, Sozialhilfe oder Wohngeld zuständig sind. Diese haben die Möglichkeit, einen Kontenabruf zu veranlassen. Im Jahr 2007 lag die Zahl der Abrufe der Behörden noch bei deutlich unter 30 000 (siehe Grafik).Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Datenabrufs und der Datenübermittlung trägt die ersuchende Behörde. Das Bundeszentralamt für Steuern prüft lediglich, ob das Ersuchen plausibel ist. An dem Kontenabrufverfahren nehmen alle Kreditinstitute, auch Zweigstellen ausländischer Banken, teil. Ermittelt werden können alle Arten von Konten, jedoch nur deren Stammdaten. Darunter fallen zum Beispiel Name und Geburtsdatum sowie die Adresse, nicht jedoch der Kontostand oder die Kontobewegung. Nach der Erhebung von Kontostammdaten können von den Finanzbehörden aber weitere Maßnahmen getroffen werden, um die Angaben zu Einkünften und Vermögensverhältnissen zu überprüfen.Für Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden gibt es nach § 24c Kreditwesengesetz (KWG) die Möglichkeit, auf die Kontostammdaten der Bürger zuzugreifen. Hier zeigt sich im Jahresvergleich jedoch eine leichte Verringerung der Zahl der Abrufe, und zwar um 1,5 % auf gut 114 000. Im Jahr 2010 war die Zahl der Abrufe nach KWG erstmals auf über 100 000 angestiegen. Wie schon in den Vorjahren war es bei dem Verfahren nach KWG vor allem die Polizei, die dieses nutzte (60 %). Von ihr gingen 68 066 Anfragen aus (i.V. 69 330). Mit einem Anteil von 22 % folgte die Staatsanwaltschaft noch vor Finanz- und Zollbehörden.Die Kreditwirtschaft wettert seit Jahren gegen die stetig steigende Zahl der Durchleuchtungen, auch weil sie die Kosten des Verfahrens tragen muss. “Das ursprünglich zur Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung konzipierte Verfahren wird mittlerweile in den meisten Fällen zur allgemeinen Verbrechensbekämpfung, der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Sozialbetrug genutzt”, so die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), das gemeinsame Sprachrohr der Bankenverbände, am Montag. Da Strafverfolgung und Vollstreckung von Forderungen originär staatliche Aufgaben seien, müssten Banken und Sparkassen angemessen für die Kosten des Kontenabrufverfahrens entschädigt werden, fordert der Dachverband.