BaFin legt Berufung ein

Streit um Prämiensparverträge geht weiter

Streit um Zinsanpassungsklauseln: BaFin legt Berufung gegen Urteil ein, um kollektiven Verbraucherschutz zu stärken. Verbraucher sollten Nachzahlungsansprüche prüfen.

Streit um Prämiensparverträge geht weiter

Streit um Prämiensparverträge geht weiter

lee Frankfurt

Der Streit zwischen der Aufsicht und den Banken um Zinsanpassungsklauseln älterer Prämiensparverträge geht weiter. Wie die BaFin am Montag mitteilte, hat sie Berufung eingelegt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 23. Oktober. Das Gericht hatte darin die im Juni 2021 ergangene Allgemeinverfügung der BaFin aufgehoben (Az.: 7 K 548/22.F). Die Entscheidung gab dem Widerspruch zahlreicher Institute statt, die nach dem Willen der Behörde die betroffenen Kunden auf die Unwirksamkeit der Klauseln hätten hinweisen sollen.

Grundsätzlich hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt zwar die Ansicht der BaFin bestätigt, dass die Kreditinstitute den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht vollständig gerecht würden. Einen verbraucherschutzrelevanten Missstand verneinte das Gericht jedoch, da
kein erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstoß gegen ein Verbraucherschutzgesetz vorliege. Aus diesem Grund fehle es an einer gesetzlichen Grundlage für ein Eingreifen der BaFin. Die Berufung auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die diesbezügliche Rechtsprechung des BGH sei zu unbestimmt.

BaFin pocht auf Rechtssicherheit

Dagegen will sich die Aufsichtsbehörde durch die Berufung wehren. „Wir stehen als BaFin auch weiterhin für eine Auslegung der Eingriffsbefugnisse im Sinne des kollektiven Verbraucherschutzes ein und streben in der Berufung eine höherinstanzliche Bestätigung unserer Rechtsposition an“, so Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. Davon erhoffe sich die BaFin mehr Rechtssicherheit für ihre künftige Verwaltungspraxis.

Die zivilrechtlichen Ansprüche der Verbraucher bleiben davon unberührt, wie die BaFin bekräftigte. Die Behörde bekräftigte die Empfehlung, ältere Prämiensparverträge zu prüfen und bestehende Nachzahlungsansprüche geltend zu machen, bevor diese verjähren.

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