Swap-Linie der EZB mit Bank of England im Fokus
dm Frankfurt – Die Swap-Linie der Europäischen Zentralbank mit der Bank of England wirft vor dem Hintergrund des chaotischen Brexit-Prozess Fragen auf. Der CSU-Finanzexperte Markus Ferber hat bei der EZB eine Anfrage deponiert, was im Fall eines Hard Brexit damit geschieht. Die bestehende Swap-Vereinbarung zwischen der EZB und der Bank of England (BoE) dient dazu, im Krisenfall schnell Liquidität bereitzustellen, “was insbesondere für etwaige Probleme beim Clearing von in Euro denominierten Derivaten relevant ist”, wie EU-Parlamentarier Markus Ferber auf Anfrage erklärt.Solange die Bank of England Teil des Systems der europäischen Zentralbanken sei und das Clearing in London in Einklang mit dem europäischen Regelwerk stattfinde, sei dies weitgehend unproblematisch, so Ferber. Es sei aber “vollkommen unklar”, was die Auswirkungen eines harten Brexits auf die Zusammenarbeit zwischen den Zentralbanken seien und was dies für die Zukunft des Euroclearings bedeute. “Daher sollte die Europäische Zentralbank offenlegen, welchen Umfang die existierende Swap-Line hat, ob und an welche Konditionen sie geknüpft ist, wie sie sich die Zusammenarbeit nach einem möglichen harten Brexit vorstellt und wie die Einflussnahme-Möglichkeiten der europäischen Seite im Krisenfall aussehen würden”, sagt Ferber. Es könne nicht sein, dass die EZB womöglich eine unbegrenzte Liquiditätslinie bereitstelle und der dafür haftende europäische Steuerzahler nichts davon wisse.Auf Euro lautende Zinskontrakte haben rund 100 Bill. Euro Nominalvolumen. Das zentrale Clearing dieser Swaps läuft derzeit noch hauptsächlich über London und dort über das Clearinghaus LCH. Die zur Deutschen Börse gehörende Terminbörse Eurex hat aber 2018 deutlich Marktanteile gewonnen hat (vgl. Artikel oben). Sollte LCH in Schieflage geraten, würde womöglich die von der EZB gestellte Swap-Linie benötigt. Mehr Mitsprache für EZBDie Europäische Zentralbank ihrerseits ist bemüht, stärkere Mitspracherechte in der Aufsicht über als systemrelevant eingestufte Clearinghäuser zu erhalten, auch in Drittstaaten. Somit könnten den Frankfurter Währungshüter durch eine Änderung des EZB-Statuts und eine Anpassung der europäischen Derivateverordnung Emir auch beim Londoner Clearinghaus LCH mehr Mitsprache eingeräumt werden. Im Ex-tremfall besteht nach einem Vorschlag des EU-Parlaments auch die Möglichkeit, dass die EU-Kommission die Verlagerung des Euro-Clearings in die EU-27-Länder anordnen kann und somit für europäische Kunden das Euro-Clearing außerhalb der EU untersagt. Dieser Punkt ist politisch umstritten, nicht zuletzt auch wegen Bedenken aus den USA. In Bezug auf die Swap-Linie mit der Bank of England ist die Europäische Zentralbank aber entspannt. Sie erklärte auf Anfrage, die im Jahr 2016 kommunizierten ständigen Swap-Fazilitäten mit der Bank of Canada, der Bank of England, der Bank of Japan, der Federal Reserve und der Schweizerischen Nationalbank seien “weiterhin gültig”. Aktiv sei derzeit aber nur die Vereinbarung für Dollar-Liquidität, bei der wöchentliche Tender durch EZB, BoE, BoJ und SNB durchgeführt würden.Um eine Swap-Linie zu aktivieren, sei “eine Vereinbarung zwischen beiden Parteien notwendig ebenso wie eine Entscheidung der Entscheidungsgremien der entsprechenden Zentralbank”. Bei der EZB sei auch eine Entscheidung des EZB-Rats erforderlich. Die “operationellen Parameter” der dauerhaften Swap-Linien seien nicht genauer bezeichnet, und auf Seiten der EZB Teil der Entscheidung des Zentralbankrats, heißt es. Hard Brexit “ohne Einfluss”Im Fall eines harten Brexits ändere sich nichts daran, erklärt die Zentralbank. “Der Status Großbritanniens und die Art des Brexit-Deals haben keinen Einfluss auf die existierende dauerhafte Swap-Linie mit der Bank of England”, sagen die Frankfurter Währungshüter. Die Europäische Zentralbank könne Swap-Vereinbarungen mit Zentralbanken außerhalb der Europäischen Union eingehen, wie dies mit den ständigen Fazilitäten mit der US-Notenbank Fed, der Bank of Canada, der SNB und der Bank of Japan der Fall sei, teilt die EZB auf Anfrage mit.