Swedbank meldet USA mögliche Sanktionsverstöße

Knapp 5 Mill. Dollar betroffen - Bericht am 23. März

Swedbank meldet USA mögliche Sanktionsverstöße

fir Frankfurt – Die Swedbank könnte es mit nicht nur wegen Geldwäsche mit US-Behörden zu tun bekommen, sondern auch wegen Sanktionsverstößen. Insgesamt belaufe sich das Volumen von Transaktionen, die im Zusammenhang mit möglichen Sanktionsverstößen stünden, auf 4,8 Mill. Dollar, teilte die schwedische Bank am Mittwoch mit. Sie werde dies der US-Behörde Treasury’s Office of Foreign Assets Control (OFAC) melden, welche die Einhaltung von US-Sanktionen durchsetzt.Die Swedbank hatte die Kanzlei Clifford Chance im Februar 2019 beauftragt, Verletzungen der Anti-Geldwäsche-Vorgaben nachzugehen. Sie will die Ergebnisse ihrer Untersuchung am 23. März in einer Pressekonferenz präsentieren, hieß es am Mittwoch. Die Bank beziffert die verdächtigen Geldtransfers bislang auf rund 26 Mrd. Euro. Diese potenziell gewaschenen Gelder seien zwischen 2005 und 2018 über ihre estnische Einheit geflossen. Bliebe es dabei, würden etwaige Sanktionsverstöße nur rund 0,02 % der gesamten bisher bekannten verdächtigen Beträge, die über die Swedbank gingen, ausmachen. Allerdings haben amerikanische Aufseher in der Vergangenheit besonders allergisch auf Sanktionsverstöße reagiert und sie mit entsprechend hohen Strafen belegt.Clifford Chance hat der Mitteilung zufolge 586 Transaktionen über insgesamt 4,8 Mill. Dollar ausfindig gemacht, die Sanktionsverstöße sein könnten. 95 % davon seien von der Bank 2015 und 2016 verarbeitet worden. 508 Transaktionen seien Gehaltszahlungen und Zahlungen im Zusammenhang mit einem Schiff, dessen Eigentümer und Betreiber auf der Krim ansässig seien. Diese hätten die Swedbank im Baltikum genutzt. Die USA hatten wegen der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim im Jahr 2014 Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt.Bereits im November hatte der schwedische Fernsehsender SVT berichtet, dass die Swedbank gegen US-Sanktionen gegen den russischen Waffenproduzenten Kalaschnikow verstoßen habe, indem sie Überweisungen für ihn tätigte (vgl. BZ vom 21.11.2019).