Thiele für differenzierten Umgang mit Bitcoin

Gute Gründe für Zurückhaltung der Notenbanken

Thiele für differenzierten Umgang mit Bitcoin

fed Frankfurt – Der ehemalige Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele hat sich für einen differenzierten Umgang mit Kryptowährungen ausgesprochen. Anlässlich einer gemeinsamen Diskussionsveranstaltung von Berenberg Bank und Börsen-Zeitung plädierte Thiele dafür, die Digitalisierung als Chance zu begreifen – auch für einen effizienteren und einfacheren Zahlungsverkehr. Vor diesem Hintergrund seien “digitale, sich als Währung bezeichnende Einheiten” durchaus “interessant”. Die Technologie schaffe Chancen, die “vorurteilsfrei geprüft werden sollten”. Statt voreilig Verbote auszusprechen, “mögen die Investoren entscheiden”, welche Kryptowährungen sich langfristig behaupten können.Zugleich verteidigte Thiele, der bis Ende April dieses Jahres im Vorstand der Bundesbank für Fragen des Zahlungsverkehrs zuständig war, die bisher sehr zurückhaltende Position der Notenbanken. “Man sollte vorsichtig sein”, schließlich lebe eine Währung vom Vertrauen. Vertrauen wiederum setze eine stabile Wertbeständigkeit voraus – und genau an dieser Beständigkeit fehle es angesichts der enormen Preisschwankungen den Kryptowährungen bisher. Prof. Philipp Sandner, Leiter des Frankfurt School Blockchain Centers, warnte vor pauschalen Verboten für Kryptowährungen, da sie Innovationen in der Blockchain vorantrieben. Die Blockchain sei eine “Schlüsseltechnologie”. Er sei überzeugt, dass in den nächsten Jahren die derzeit dominierenden Internetkonzerne schrittweise durch Unternehmen mit Blockchain-basierten Geschäftsmodellen abgelöst würden. Auch zeige sich, so Sandner, dass Initial Coin Offerings (ICO) ein “sehr erfolgreicher Mechanismus zur Gründungsfinanzierung” seien, die von Start-ups als Alternative zu Venture Capital wahrgenommen würden.Dirk Niedling, Partner bei KPMG, bestätigte diesen Befund. “Wir sehen junge innovative Unternehmen, die in sehr früher Phase auf eine einfache Art Kapital suchen.” Um genau diesen einfachen Zugang zu ermöglichen, sei es eine Besonderheit von ICOs, dass Investoren keine Rechte eingeräumt würden – keine Zinszusagen, keine Gesellschafterrechte, kein Versprechen einer Teilhabe am geschäftlichen Erfolg. Das müssten die Emittenten Anlegern klar vor Augen führen, um sie nicht irrezuführen. In die gleiche Kerbe schlug Berenberg-Volkswirt Jörn Quitzau. Wichtig sei, Transparenz zu schaffen.