Trade Republic erhält BaFin-Freispruch
bg Frankfurt – Die BaFin hat bei der Untersuchung zum beschränkten Aktienhandel bei Trade Republic keine Verstöße des Neobrokers festgestellt. Auf eine entsprechende Nachfrage der Publikation „Gründerszene“ erklärte die BaFin, dass sich „keine Verdachtsmomente auf Marktmanipulation“ ergeben hätten. Die Aufsicht hatte das geprüft, da eine Vielzahl von Kundenbeschwerden eingegangen war, nachdem Trade Republic temporär den Handel in einzelnen Aktien gestoppt hatte. Dies war nach Ansicht des Managements notwendig geworden, da es beim Marketmaker Lang & Schwarz an der Hamburger Börse zu einem temporären Ausfall eines technischen Dienstleisters kam.
Mehr als 4000 Beschwerden über Trade Republic waren eingegangen, die aber trotz des Ärgers eine ungebrochen hohe Nachfrage erlebt: Die Download-Zahlen für die Trading-App gingen seit Januar durch die Decke, da insbesondere junge Anleger heiß auf Aktienhandel sind. Aufsichtlich ist Trade Republic aber noch nicht aus dem Schneider, da die ESMA grundsätzlich das Geschäftsmodell „Payment-for-Order-Flow“ unter die Lupe nehmen will.