Treuhandkonstruktion für Pensionsverpflichtungen erwägen
Wohl nur wenige Unternehmer haben sich in der Vergangenheit träumen lassen, dass sie das Thema betriebliche Altersvorsorge einmal intensiver beschäftigen würde. Bis in die neunziger Jahre hinein galt die betriebliche Altersvorsorge als willkommener und gerne genutzter Anreiz, um qualifizierte Mitarbeiter verstärkt an ein Unternehmen zu binden und sich so im Wettbewerb um begehrtes Humankapital zu behaupten. Was hat sich verändert?Die Zusagen waren dabei in der Regel leistungsgebunden, das heißt, ein Arbeitnehmer wusste genau, wie sich seine Auszahlungen im Rentenalter gestalten würden. Betriebsrenten haben in Deutschland seit über 170 Jahren Tradition, auch wenn das zugehörige Betriebsrentengesetz erst in den siebziger Jahren verabschiedet wurde.Doch was hat sich seitdem verändert? Nicht viel und doch eine Menge, dürfte die Antwort auf diese Frage lauten, denn was als nicht bilanzierte und oft nicht einmal genau quantifizierte Rückstellung mit Auswirkungen in weiter Ferne begann, kann heutzutage für ein Unternehmen bereits einen signifikanten Anteil am jährlichen Cash-flow ausmachen. Verschärft wird die Situation zusätzlich durch das veränderte Zinsumfeld.Wurde vor zehn Jahren noch ein Kapitalmarktzins von etwa 4,5 % p. a. (das entspricht der Rendite einer zehnjährigen deutschen Bundesanleihe) vermeintlich risikolos erzielt, liegt dieser Zins 2012 bei unter 1,5 % p. a. Entsprechend sind die Auswirkungen bei einer marktgerechten Bewertung bereits getroffener Pensionszusagen, da auch der am Kapitalmarkt erzielbare Nettoertrag gesunken ist. Bei einem durchschnittlichen Pensionsbestand kann allein die Neubewertung mit einem um 2 % gesunkenen Bewertungszins zu einer Erhöhung der leistungsorientierten Verpflichtungen um 30 % führen. Diese Erhöhung muss ebenfalls aus dem Betriebsergebnis bewältigt werden. Die Unternehmen sind deshalb gut beraten, diese Szenarien heute schon in ihren Cash-flow-Planungen durchzuspielen. Planbarer durch UmstellungHäufig wurde in den letzten Jahren für Neuzusagen von der reinen Leistungszusage auf beitragsorientierte Leistungszusagen umgestellt. Diese Umstellung macht Pensionsverpflichtungen für Unternehmen deutlich planbarer, da die entstehende Verpflichtung weniger zinssensitiv ist. Bilanzierte Pensionsverpflichtungen, die teilweise oder vollständig ausfinanziert sind, können unter BilMoG bzw. in der internationalen Rechnungslegung mit dem für sie zweckgebundenen Deckungs- bzw. Planvermögen saldiert werden und so die Bilanz verkürzen. Neben den reinen Bilanzaspekten sollten bei diesen Überlegungen auch Aspekte der Zukunftssicherung eine Rolle spielen. Beachtenswerte AlternativeEine Möglichkeit, explizit für Pensionsverpflichtungen reserviertes Vermögen zu bilden, stellt eine Treuhandlösung dar. Sie kann über eine eigenständige CTA-Konstruktion (Contractual Trust Arrangement) oder eine sogenannte Gruppentreuhand (Gruppen-CTA) erfolgen. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist eine Gruppen-CTA, also eine Treuhandkonstruktion, in der mehrere Unternehmen zwar separat, aber durch einen Treuhänder insolvenzgesichert sind, eine erwägenswerte Alternative.Der Sinn solcher Treuhandgestaltungen, Treugut ausschließlich und grundsätzlich unumkehrbar für die Versorgungsverpflichtungen zu reservieren, bedeutet umgekehrt aber auch einen Verlust an Freiheit für den Treugeber. Einmal eingezahlt, ist das Treugut zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen gebunden und sowohl dem Zugriff anderer Gläubiger als auch der Verfügungsbefugnis des Unternehmens selbst entzogen. Es können nur vom Treugeber an die Versorgungsberechtigten erbrachte Leistungen erstattet werden. Im Insolvenzfall wären diese Gelder ausschließlich zur Auszahlung der Pensionsverpflichtungen zu verwenden und fielen damit nicht in die Insolvenzmasse. Umgekehrt kann das Unternehmen bei Liquiditätsengpässen allerdings auch nicht auf diese Reserve zurückgreifen.Ein Gruppen-CTA kann für jede Unternehmensgröße angeboten werden. Bei der Anbieterauswahl sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass die administrativen Serviceleistungen den Unternehmensbedürfnissen entsprechen, eine überschaubare Bestandsverwaltung angeboten wird und die Kostenstruktur transparent ist. Da ein Anbieterwechsel eher unüblich und meist mit signifikantem administrativem Aufwand verbunden ist, lohnt es sich, Angebote im Vorfeld genau zu prüfen. Vielfältige GegebenheitenFür Unternehmen gibt es je nach Anbieter sowohl bei der Kapitalanlage als auch beim Grad der Ausfinanzierung flexible Wahlmöglichkeiten, die abhängig vom wirtschaftlichen Stand des Unternehmens sowie von der Art/Höhe der Zusagen genutzt und verändert werden können und sollten. Es muss weder eine sofortige noch eine vollständige Ausfinanzierung der Verpflichtungen erfolgen. Vorgeplante Einzahlungen über mehrere Jahre, die flexibel auch in Abhängigkeit von zum Beispiel dem jährlichen Unternehmenserfolg gestaltet werden, sind hier eine denkbare Möglichkeit. Weiterhin können in schwierigen Marktphasen die Einzahlungen ausgesetzt werden, um die Unternehmenssituation zu entlasten. Ende 2011 hatten beispielsweise die Dax-Unternehmen im Durchschnitt einen Deckungsgrad von 65 %. Grundsätzlich sollte die vollständige Deckung aber bei der Einsetzung eines Treuhänders ein langfristig angestrebtes Ziel sein.Bei der Anlage der Mittel sind die Wahlmöglichkeiten sehr vielfältig. Für Anlagen bis etwa 30 Mill. Euro kommt eine Publikumsfondsvariante in Frage. Hier gibt es eine breite Palette an Möglichkeiten. Die am häufigsten eingesetzten Modelle sind Publikumsfonds mit Kapitalerhaltungsgarantie oder Mindestgarantie, Mischfonds ohne Kapitalgarantie oder sogenannte Life-Cycle-Modelle. Vor dem Hintergrund des aktuellen Zinsumfeldes ist es nicht einfach, mit einem kapitalgarantierten Fonds oder einem aktuell startenden Life-Cycle-Modell mit Kapitalgarantie attraktive Nettorenditen zu erwirtschaften. Für Anlagen zur Finanzierung von langfristigen Pensionsverpflichtungen können diese Produkte aber weiterhin eine Option sein. Alternativ wäre ein Wechsel in einen nicht wertgarantierten Fonds zu erwägen. Auf Flexibilität achtenDadurch lässt sich die Chance auf Ertrag steigern, umgekehrt besteht aber die Gefahr eines Wertverlustes. Die gewählte Fondsvariante sollte daher trotzdem aus dem konservativen Anlagebereich stammen und nicht zu offensiv am Kapitalmarkt agieren. Sollten die Zinsen in den nächsten Jahren wieder steigen und somit ein kapitalgarantierter Fonds wieder zufriedenstellende Erträge erwirtschaften, kann es sinnvoll sein, die Fondsanlage entsprechend zu verändern. Deshalb kommt es bei der Wahl des Anbieters auch darauf an, dass er diese Flexibilität zulässt.Für Anlagen oberhalb der 30 Mill. Euro bietet sich eine individuelle Lösung in Form eines Spezialfonds an. Es empfiehlt sich gerade für wachsende Unternehmen, bereits in der Publikumsfondsvariante darauf zu achten, dass ein Wechsel in den Spezialfondsbereich zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden kann. Dies ist je nach Anbieter auch in einem Gruppen-CTA möglich. Chancen und Risiken darlegenGrundsätzlich lässt sich jede der o. a. Fondsvarianten auch in einem Spezial- oder Masterfondskonstrukt umsetzen. Wenn die individuelle Variante bevorzugt wird, sollte zunächst eine Asset-Allokationsoptimierung zur strategischen Ausrichtung des Fonds vorgenommen werden. Die Optimierung sollte insbesondere Bezug auf die abzudeckenden Verpflichtungen nehmen und kann beispielsweise im Rahmen einer Asset-Liability-Analyse erfolgen. Wichtig dabei ist, dass neben den Chancen klar die Risiken der Strategie dargelegt werden.Auf Basis der strategischen Ausrichtung wird dann das Portfolio im Spezial- oder Masterfonds investiert. Gerade wenn unter Renditeaspekten auf eine Kapitalgarantie verzichtet wird, ist ein laufendes Monitoring sowie eine regelmäßige Überprüfung der Strategie durch das Unternehmen oder einen Drittanbieter eine lohnende Investition, um Überblick über Verpflichtungen und Kapitalanlage sowie über die zukünftige Entwicklung zu erhalten. Eine Prüfung lohnt sichEs lohnt sich also in jeder Unternehmensphase, die Einrichtung einer Treuhandgestaltung (CTA) im Zuge der Ausfinanzierung der betrieblichen Altersvorsorge zu prüfen. Auch in diesem Modell bestehen durch die Alternativen in der Kapitalanlage und durch die Wahlmöglichkeit der Dotierung oder Aussetzung flexible Möglichkeiten, mit denen sowohl auf das jeweilige Marktumfeld als auch auf betriebliche Umstände reagiert werden kann.