UBS droht in Frankreich Strafe von 3 Mrd. Euro
wü Paris
Der Berufungsprozess gegen UBS in Frankreich geht auf die Zielgerade. Der Schweizer Großbank droht zwar weiterhin eine Milliardenstrafe, doch diese dürfte deutlich niedriger ausfallen als in erster Instanz.
Ein Pariser Strafgericht hatte UBS im Februar 2019 wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung und Geldwäsche sowie illegaler Kundenwerbung zu einer Rekordstrafe von insgesamt 4,5 Mrd. Euro verurteilt: einer Buße von 3,7 Mrd. Euro sowie einer Entschädigung von 800 Mill. Euro für den französischen Staat. In dem Berufungsprozess forderte die Staatsanwaltschaft nun eine Buße von mindestens 2 Mrd. Euro wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Der französische Staat beantragt zudem einen Schadenersatz in Höhe von 1 Mrd. Euro.
Die vor zwei Jahren verhängte Geldbuße war die höchste, die in Frankreich je in einem Verfahren wegen Steuerbetrug beschlossen worden war. Die Justiz wirft der Schweizer Bank vor, reichen französischen Kunden geholfen zu haben, ihr Geld in der Zeit von 2004 bis 2012 vor dem französischen Fiskus im Ausland zu verstecken. Mitarbeiter sollen potenzielle Kunden mit Hilfe von Opernbesuchen, Soireen mit Stars und Logenplätzen bei Sportveranstaltungen wie dem Tennisturnier von Roland Garros angeworben haben. Die von der Staatsanwaltschaft in erster Instanz geforderte Geldbuße basierte auf den Geldsummen, die Kunden mit Hilfe der UBS im fraglichen Zeitraum vor dem Fiskus in der Schweiz versteckt haben sollen. Diese wurden auf 3,7 Mrd. bis 23 Mrd. Euro geschätzt.
Die jetzt im Berufungsprozess geforderte Buße berücksichtigt dagegen ein Urteil des Kassationshofes von Ende 2019. Demnach muss die geforderte Buße auf der Summe der hinterzogenen Steuern basieren und eben nicht auf der Summe der versteckten Gelder.
In seinem Plädoyer schätzte Staatsanwalt Serge Roques, dass UBS geholfen habe, 9,6 Mrd. Euro vor dem Fiskus zu verstecken, darunter 895 Mill. Euro an hinterzogenen Steuern, was nach seinen Angaben zu einer Buße von bis zu 2,2 Mrd. Euro führt. Für UBS France fordert die Staatsanwaltschaft wie in erster Instanz eine Buße von 15 Mill. Euro. Die schweizerische Großbank hat für die Auseinandersetzung bislang 450 Mill. Euro beiseitegelegt.