Beihilfe zur Steuerhinterziehung

UBS-Verfahren zieht sich

Ein französisches Gericht dürfte im September über die Berufung der UBS gegen eine Rekordstrafe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung entscheiden. Zum Abschluss des Prozesses erklärten die Richter am Mittwoch, dass sie am 28. Juni über...

UBS-Verfahren zieht sich

Reuters Paris

Ein französisches Gericht dürfte im September über die Berufung der UBS gegen eine Rekordstrafe wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung entscheiden. Zum Abschluss des Prozesses erklärten die Richter am Mittwoch, dass sie am 28. Juni über verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Fall entscheiden werden. Dies könnte zu einer Verschiebung anderer Beschlüsse führen. Das Urteil zur Berufung der UBS ist für den 27. September vorgesehen.

Die UBS versucht in dem Verfahren einen Entscheid aus dem Jahr 2019 zu kippen, als ein französisches Gericht gegen den weltweit größten Vermögensverwalter für Reiche eine Strafe von insgesamt 4,5 Mrd. Euro verhängt hatte. Dem Institut und einigen früheren Mitarbeitern war vorgeworfen worden, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Die UBS bestreitet dagegen jegliches strafrechtliche Fehlverhalten.

Im Berufungsverfahren beantragten die Staatsanwälte eine Buße von mindestens 2 Mrd. Euro. Zudem fordere der französische Staat Schadenersatz von 1 Mrd. Euro. Die UBS-Anwälte argumentierten, dass die Ermittler trotz Whistleblower-Hinweisen nie eindeutige Beweise für systematische Versuche der Abwerbung französischer Kunden durch UBS-Mitarbeiter gefunden hätten.