VERSICHERER

Umverteilung bei den Versicherten

Bundesfinanzministerium will Ausschüttung der Bewertungsreserven von Lebensversicherern dämpfen

Umverteilung bei den Versicherten

Das Bundesfinanzministerium sucht nach einer neuen Lösung für die umstrittene Ausschüttung von Bewertungsreserven bei Lebensversicherern. Dies ist Teil eines Maßnahmenbündels zur Stabilisierung der Branche.wf Berlin – Die Bundesregierung unternimmt eine neuen Anlauf, um die Ausschüttung von Bewertungsreserven bei Lebensversicherern zur mildern. Dies ist Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung, das die Versicherer in der aktuellen Niedrigzinsphase stärken soll. Die garantierten Zusagen aus einem Lebensversicherungsvertrag müssten dauerhaft und jederzeit erfüllt werden können, sagte der parlamentarische Finanzstaatssekretär, Michael Meister (CDU), vor der Presse in Berlin.Für die Unternehmen sei es bei den schwachen Renditen am Kapitalmarkt aktuell schwierig, die nötigen Erträge für die hohen Garantiezusagen der Vergangenheit zu erwirtschaften, erklärte Meister. Ziel der Regierung bei der Neuregelung sei eine gerechtere Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven. An Garantieleistungen und an der Überschussbeteiligung will die Regierung nicht rühren, betonte Meister. Verbraucherschützer kritisieren das Vorhaben. Meister zufolge sind 7 Millionen Verträge, die ausgezahlt werden, von der Reform betroffen. Insgesamt gibt es hierzulande rund 95 Millionen Lebensversicherungsverträge. Die Bewertungsreserven aller Anlageklassen müssen seit 2008 zur Hälfte an die Versicherten ausgeschüttet werden. Während die Reserven laut Bundesbank Ende des ersten Quartals 2011 lediglich 2,7 Mrd. betrugen, beliefen sie sich Ende 2012 bereits auf 87,8 Mrd. Euro.Die Bundesbank monierte in ihrem jüngsten Finanzstabilitätsbericht die Disbalance, dass auf der Aktivseite der Bilanzen Bewertungsreserven aufgebaut werden, auf der Passivseite aber stille Lasten unberücksichtigt bleiben. Sie riet zu einem “soliden und nachhaltiger regulatorischen Rahmen”. Das Ministerium will künftig nach Anlageklassen differenzieren.Bei Aktien und Immobilien bedürfe es keiner Korrektur, weil hinter deren Bewertungsreserven eine Marktentwicklung stehe, stellt Meister fest. Sie würden wie bisher den Versicherten zur Verfügung gestellt. Die Bewertungsreserven aus Anleihen sieht das Ministerium als Reflex auf den niedrigen Markzins. Das “Prinzip der garantierten Leistung” müsse deshalb Vorrang haben vor der Rendite des einzelnen Versicherungsnehmers, so Meister. “Deshalb werden wir bis zu dem Punkt, wo es notwendig ist, die Garantieleistungen zu erfüllen, die verfügbaren Mittel für die Erfüllung der Garantieleistung verwenden und nicht für das Bedienen von Renditeerwartungen von einzelnen Versicherten.” Dies entspreche dem Vorschlag der Bundesbank.