Unmut über Eingriff in Einlagenschutz

Europaabgeordneter rügt beihilferechtliche Limits für Sicherungsinstrumente

Unmut über Eingriff in Einlagenschutz

fed Brüssel – In der hitzigen Diskussion über die Zukunft der Einlagensicherung in der Eurozone ist Kritik deutscher Politiker an der EU-Kommission nichts Ungewöhnliches. Neu ist allerdings, wenn sie auf die Rolle der EU-Kommission als Beihilfenaufsicht zielt.Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber wirft Europas Wettbewerbshütern vor, sich indirekt in die Organisation nationaler Bankenmärkte einzumischen. Denn mit ihrer “extrem restriktiven Auslegung der einschlägigen wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen” schränkten EU-Kommissarin Margrethe Vestager und die Beamten der Generaldirektion Wettbewerb “den verfügbaren Instrumentenkasten von Einlagensicherungssystemen zur Unterstützung ihrer Mitgliedsinstitute stark ein”. Der Beschwerde liegen die Erfahrungen im Fall der beiden voriges Jahr in Schwierigkeiten geratenen italienischen Kreditinstitute Banca Tercas und Credito Cooperativo Romagna Centro e Macerone zugrunde. Die Wettbewerbsaufseher in Brüssel vertraten seinerzeit die Position, dass es sich bei den Kapitalspritzen um unzulässige Staatsbeihilfen gehandelt habe und somit der Abwicklungsmechanismus ausgelöst werde – obwohl das Geld aus dem Einlagensicherungsfonds stammte und damit mittelbar von privaten Banken zur Verfügung gestellt worden war. Im Ergebnis bedeutete diese Bewertung aus Brüssel, dass letztlich vier Institute in die Abwicklung geschickt wurden. Genau das wird von Ferber scharf kritisiert. Denn das bedeute, dass Institute, die in Schieflage geraten, “nach Auslegung der Generaldirektion Wettbewerb im Zweifelsfall lieber abgewickelt als gestützt werden”.Auch beim Blick nach vorne ist der CSU-Europaabgeordnete unzufrieden. Schließlich sehe der im vergangenen November präsentierte und von Deutschland abgelehnte Gesetzgebungsvorschlag für eine schrittweise Vergemeinschaftung des Einlagenschutzes (EDIS) die “Vollharmonisierung auf eine reine Auszahlfunktion” der Sicherungssysteme vor. Alternative Möglichkeiten wie die Institutssicherung, die verhinderten, dass der Sicherungsfall eintrete und durch die bisherigen EU-Vorgaben noch anerkannt waren, “sind von EDIS nicht mehr vorgesehen”. Sie trotzdem anzubieten, erfordere einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Ferbers Resümee lautet daher: “Der EDIS-Vorschlag leistet der Stabilität des Bankensystems einen Bärendienst.”Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Uwe Fröhlich, hat gestern an anderer Stelle Argumente vorgetragen, die in die gleiche Richtung zielen. In Berlin stellte Fröhlich die Frage: “Warum sollte man ein funktionierendes, starkes Einlagensicherungssystem gegen ein schlechteres auswechseln?” Die EU-Institutionen seien, so Fröhlich, zu schnell dabei, in fremde Taschen zu greifen und Risiken zu vergemeinschaften. Erforderlich seien erprobte Systeme. “Unsere Institutssicherung hat diesen Beweis erbracht.”