Unterm Schutzschirm im Homeoffice

Erfahrungen mit Förderkrediten in der Coronakrise

Unterm Schutzschirm im Homeoffice

Jens Fröhlich Leiter Fördermittel bei IKB Deutsche Industriebank AGWird der Konjunkturverlauf aussehen wie ein V, wie ein U oder doch wie ein L? Während viele Volkswirte noch im Februar der Ansicht waren, dass die Coronakrise den westlichen Volkswirtschaften nicht wirklich etwas anhaben kann, hat sich die Einschätzung schnell und drastisch gewandelt. Covid-19 hat innerhalb weniger Wochen nicht nur der Eurozone den schwersten Konjunktureinbruch seit dem Zweiten Weltkrieg beschert und stellt damit die erst gut zehn Jahre zurückliegende Finanz- und anschließende Euro-Krise in den Schatten. Das spiegelt sich auch in der verstärkten Suche der deutschen Industrie nach Liquidität (vgl. Grafik). Zwar waren und sind viele Unternehmen durchaus in der Lage, einen Umsatzausfall über zwei bis drei Monate zu verkraften – je nachdem, wie schnell sie ihre Kostensituation anpassen können -, aber der Weg zurück zur Normalität könnte sich je nach Branche durchaus länger hinziehen Neben offensichtlichen Verlierern wie Einzelhandel und Reisebranche hat die Krise auch das produzierende und verarbeitende Gewerbe hart getroffen. Im Durchschnitt ist die Bruttowertschöpfung über alle Branchen im März um mehr als 10% gegenüber dem Vorjahresmonat eingebrochen und der April sah noch schlimmer aus. Die Erholung in den einzelnen Branchen wird sehr unterschiedlich schnell vonstattengehen. Gerade in der für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung besonders wichtigen Automobilindustrie, die vor der Coronakrise schon unter Druck stand, wird es sich wohl mindestens bis in den Herbst ziehen. Im gegenwärtigen Umfeld ist es auch für die Unternehmen selbst schwierig, eine belastbare kurz- bis mittelfristige Planung abzugeben. Die Unwägbarkeiten sind einfach zu groß. Nach dem Motto “Nicht kleckern, sondern klotzen” hat die Bundesregierung ein umfangreiches Rettungsprogramm aufgelegt, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Dazu zählen nicht nur Finanzhilfen, Garantien und Bürgschaften, Kurzarbeitergeld oder Erstattungsansprüche für Kindertagesbetreuung, sogar Insolvenzvorschriften und Bankenregularien sind angepasst worden. An Teilen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird immer noch gefeilt, insbesondere an Maßnahmen, die das Eigenkapital von Unternehmen stärken sollen. Denn es muss leider davon ausgegangen werden, dass es eine Welle nach der Welle geben wird, wenn die Unternehmen die aufgenommenen Finanzhilfen zurückzahlen müssen, aber einige dazu nicht in der Lage sein werden. Zumindest bezüglich der Höhe der zur Verfügung gestellten Finanzmittel sticht Deutschland seine Nachbarländer aus. Gut 2 Bill. Euro bzw. 60% des Bruttoinlandsprodukts stellt Deutschland nach Informationen des Thinktanks Bruegel für Rettungsmaßnahmen zur Verfügung. In Frankreich sind es demnach nur 26% des BIP, in Spanien sogar nur 12%. In jedem Fall viel Geld, das im Wesentlichen nicht in investive Zwecke fließt und die Gesamtverschuldung deutlich erhöht. Für Deutschland wird aktuell eine Zunahme der Bruttostaatsverschuldung auf Basis des BIP von 9% erwartet. Für andere europäische Nachbarländer fällt diese Zahl deutlich höher aus. Geld, das für dringend notwendige Investitionen in Klimawandel, Bildung, Digitalisierung oder Infrastruktur nicht mehr zur Verfügung steht. Bleibt die Hoffnung, dass diese Mittel ihren Zweck erfüllen.Von allen staatlichen Stützungsaktionen sind wahrscheinlich die mit einer Haftungsübernahme des Bundes kombinierten Förderkreditprogramme die Maßnahmen mit der größten Breitenwirkung für die Wirtschaft. Auch wenn die entsprechenden Programme der KfW im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und auch dieses Beitrags stehen, soll nicht unerwähnt bleiben, dass jedes der insgesamt 16 Landesförderinstitute auch eigene Maßnahmen anbietet. Dies führt in Summe zu einer beträchtlichen Vielzahl von Varianten, die die Umsetzung nicht unbedingt beschleunigen. Der Umstand, dass die Mehrzahl der Beteiligten dies aus dem Homeoffice heraus regeln muss, ist der Sache nicht wirklich förderlich. Aber es geht dann doch.Fördertechnisch begann der Ausbruch der Coronakrise am 13. März 2020. Bereits in der folgenden Woche war ein Tag ohne Konferenzschaltung zu diesem Thema für den Förderbanker kaum noch vorstellbar. Der Plan, einen zweistufigen Prozess mit einer Übergangslösung umzusetzen, wurde schon vor Umsetzung revidiert. Denn Brüssel benötigte Zeit für die beihilferechtliche Genehmigung der angedachten Maßnahmen – die inzwischen unter dem Titel “Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von Covid-19” vorliegt. Mittlerweile gibt es im Wesentlichen drei Bausteine für gewerbliche Unternehmen: den sogenannten Schnellkredit mit einem Antragsvolumen bis zu 800000 Euro und einer 100-prozentigen Ausfallbürgschaft, den modifizierten Unternehmerkredit und den weitgehend inhaltsgleichen ERP-Gründerkredit mit einer Ausfallbürgschaft von 90% für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 80% für größere Unternehmen sowie das neu geschaffene Individualprogramm “KfW-Konsortialfinanzierung” für größere Unternehmen, ebenfalls mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung.Der Weg dahin gestaltete sich durchaus kompliziert, denn über mehrere Wochen wurden die Programme immer wieder modifiziert, angepasst und feinjustiert. Dies stellte die Banken vor die große Herausforderung, nicht nur die eigenen Prozesse und die IT entsprechend anzupassen, sondern auch den Kunden immer wieder veränderte Rahmenbedingungen erläutern zu müssen. Es stellt sich die Frage, warum man hier das Rad neu erfinden musste. Schließlich hat Deutschland eine für die Finanzkrise 2008/09 entwickelte und über mehrere Jahre in der Praxis angewandte Blaupause in der Schublade. Auch damals gab es Sonderprogramme mit bundesgedeckten Haftungsfreistellungen, die sich von der Grundstruktur der aktuellen Sonderprogramme auf den ersten Blick wenig unterscheiden. Zumindest die IKB hatte seinerzeit mit diesem Programm gute Erfahrungen gemacht und hohe Volumen an ihre Kunden durchgeleitet. Im Detail gibt es dann aber doch wesentliche Unterschiede. Zwei Beispiele:In den aktuellen Sonderprogrammen zur Coronakrise spielt, anders als in den Vorgängerprogrammen, das Thema Beihilfe eine wesentliche Rolle und es ergeben sich aus der Inanspruchnahme der mit den Förderkrediten einhergehenden Haftungsfreistellungen vergleichsweise hohe Beihilfewerte. Gleichzeitig zu berücksichtigen und in vielen Fällen noch relevanter sind aber die Grenzwerte für die maximale Darlehenshöhe. Hierzu zählt auch der Gesamtverschuldungsgrad. Das führte bis vor kurzem teilweise zu der Konsequenz, dass Unternehmen, die zum Jahresende 2019 schuldenfrei waren, aber zuletzt durch die Coronakrise abrupt in Liquiditätsengpässe gerieten, keine Möglichkeit hatten, Schutzschirmdarlehen aufzunehmen, ohne gleichzeitig auch noch reguläre Bankdarlehen in gleicher Höhe zu kontrahieren. Das passierte gerade einem größeren mittelständischen Bekleidungshersteller, dem aufgrund der vorübergehenden Schließung des Textileinzelhandels die Absatzmöglichkeiten entfallen waren. In dieser Situation war es durchaus nicht einfach, kreditwillige Banken für sich zu gewinnen. Erst vor kurzem ist dieser Strukturfehler gelöst worden. Es stellt sich deshalb durchaus die Frage, ob die Anwendung des europäischen Beihilferechts im Falle einer in der EU fast überall gleichzeitig ausbrechenden Pandemie notwendig bzw. sinnvoll ist. Eine Begünstigung im eigentlichen Wortsinn – wie es das Beihilferecht für seine Anwendung voraussetzt – haben die von dem Shutdown schuldlos betroffenen Unternehmen zumindest nicht erhalten. Und Unternehmen, die nicht darstellen können, dass sie zum Stichtag 31. Dezember 2019 kreditwürdig waren, sind infolge der beihilferechtlichen Regelungen ohnehin nicht antragsberechtigt. Ein weiteres heikles Thema, das ebenfalls dem alten Sonderprogramm zur Finanzkrise fremd war, ist das zu Ostern nachträglich verhängte Verbot von Ausschüttungen und Dividenden für die gesamte Laufzeit von Schutzschirmdarlehen. Sicher ist nachvollziehbar, dass es der Allgemeinheit aufstößt, einem Unternehmen mit Staatsgeldern unter die Arme zu greifen und gleichzeitig sehen zu müssen, wenn der Inhaber sich eine Motoryacht zulegt. Hieraus aber eine kategorische Unzulässigkeit abzuleiten führt in der Praxis zu unzähligen Problemen – z.B. steuerlicher oder rechtlicher Natur -, immensen Abstimmungsnotwendigkeiten im Rahmen der Antragstellung und ist wahrscheinlich am Ende für den Steuerzahler die teurere Lösung. Denn das Verbot von Ausschüttungen und Dividenden verprellt einerseits Unternehmen mit besseren Bonitäten und verleitet andererseits dazu, die Laufzeit so kurz wie möglich zu wählen und das Risiko einer Anschlussfinanzierung in Kauf zu nehmen. Aus beiden Konsequenzen werden sich erhöhte Ausfallraten entwickeln, die dem Steuerzahler in Rechnung gestellt werden. Stabile Unternehmen, die grundsätzlich bereit wären, die im Vergleich zu Vor-Corona-Zeiten relativ hohen Zinsen zu zahlen, aber durch ihre Zahlungen eben auch einen Beitrag zur Kostendeckung leisten, werden vergrault. Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass den Großteil der Zinsaufschläge nicht die Durchleitungsbanken vereinnahmen, vielmehr kommt dieser über die KfW direkt dem Staatshaushalt zugute.Weitere Entscheidungen zur Ausgestaltung der Programme stehen an. Diese sollten dann weitgehend stabil ausgestaltet sein. Es ist sehr zu wünschen, dass hierbei weniger politisches Kalkül eine Rolle spielt, sondern Rationalität und die Erfahrungen aus der Finanzkrise zu guten Lösungen führen.